Vorzeitiges Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben
Wie wird die gültige Corona-Arbeitsschutzverordnung richtig umgesetzt?
Update 31.08.22: Ab 01. Oktober ist für Betriebe die Verpflichtung zu einem “Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen” vorgesehen
Das BMAS verkündet das Auslaufen der Corona-ArbSchV und der Corona-Arbeitsschutzregel am 25. Mai 2022
Das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Arbeitsschutzverordnung werden geändert und verlängert
Der Umgang mit Geimpften / Genesenen findet eng begrenzten Eingang in die Regeln zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Kabinett verlängert Corona-Arbeitsschutzverordnung – Corona-Politik im Windschatten der Bundestagswahl (mit Update 03.09.21)
Das Bundeskabinett hat die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung verlängert, verzichtet aber auf verbindliche Home-Office-Regeln
Das Bundeskabinett hat sich auf die Einführung von verbindlichen Testangeboten von Betrieben an ihre Beschäftigten verständigt (Update 23.4.2021)
Die Bundesregierung hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21.Januar 2021 bis einschließlich 30.April verlängert und überarbeit.