Ende der “Gelben Scheine”
Die Bundesregierung hat am 18.September 2019 ein Gesetz zum Abbau von Bürokratie beschlossen, welches unter Anderem die Abschaffung der “Gelben Scheine” zur Arbeitsunfähigkeitsmeldung (kurz AU) ab 1.Januar 2021 vorsieht.
Die Bundesregierung hat am 18.September 2019 ein Gesetz zum Abbau von Bürokratie beschlossen, welches unter Anderem die Abschaffung der “Gelben Scheine” zur Arbeitsunfähigkeitsmeldung (kurz AU) ab 1.Januar 2021 vorsieht.
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Das Entsendeformular A1 bescheinigt den sozialversicherungsrechtlichen Status von Arbeitnehmern und Selbstständigen, welche nur temporär im EU-Ausland tätig sind. Sie sind somit die Grundlage dafür, dass nicht in mehreren Staaten Sozialabgaben fällig werden.