Entlastung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen
Bezieher von Betriebsrenten sollen ab 2020 weniger Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abführen, so das “Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge”, welchem der Bundestag zustimmte.