Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft aus

Das BMAS verkündet das Auslaufen der Corona-ArbSchV und der Corona-Arbeitsschutzregel

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einer Mitteilung das Auslaufen der bestehenden besonderen Corona-Vorschriften des Gesetzgebers für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestätigt. Diese Vorschriften enden daher mit Ende des 25. Mai 2022, und gleichzeitig hiermit auch der verbindliche Maßnahmen-Katalog der Corona-Arbeitsschutzregel der Fachausschüsse des BMAS.

“Es besteht angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen derzeit kein Anlass, die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus zu verlängern”, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Die Arbeitgeber unterliegen nun nur noch der allgemeinen Verpflichtung aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), durch eine Beurteilung der mit den jeweiligen Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erforderlich sind, und deren Umsetzung entsprechend sicher zu stellen. Je nach Einschätzung der Lage  kann es weiterhin sinnvoll sein, einen Teil der bewährten Infektionsschutz-Maßnahmen weiterzuführen. Als Orientierung hierbei dienen weiterhin die branchenspezifischen Umsetzungsempfehlungen der Berufsgenossenschaften.

Die Berufsgenossenschaft BG ETEM hat alle branchenspezifischen Informationen, auch jene für die Filmbranche, aktualisiert und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Die Berufsgenossenschaft BGW hat die für das Friseurhandwerk geltenden SARS-CoV-2 Regeln zurückgezogen. Doch auch die BGW stellt fest, dass für die Beschäftigten im Friseurhandwerk weiterhin eine erhöhte Gefahr einer Corona-Infektion besteht, wenn sich mehrere Personen gemeinsam in Innenräumen aufhalten oder bei gesichtsnahen Tätigkeiten.
Die Wahrscheinlichkeit einer SARS-CoV-2-Infektion erhöhe sich bei räumlicher Enge und schlechter Belüftung. Die BGW empfiehlt daher grundsätzlich weiterhin die Einhaltung der bereits bestehenden Basisschutzmaßnahmen (AHA+L) im Betrieb. Die meisten Friseurinnen und Friseure und deren Kundschaft tragen daher auch weiterhin Masken.

Die Umsetzung der bewährten Ersatzschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten, bei denen die AHA+L Regeln nicht umgesetzt werden können, wie sie die BG ETEM für Filmproduktionen definiert hat, gilt demnach weiterhin als Empfehlung und Orientierung für die Filmbranche.

Es bleibt in jedem Falle dabei, dass die Beurteilung der konkreten regionalen Infektionslage und der betrieblichen Abläufe im Hinblick auf das Risiko von Corona-Infektionen ein fester Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung eines Projekts bleiben muss, und dass auf besondere Risiken, etwa jene bestimmter Tätigkeiten oder jene für bestimmte Personengruppen, angemessen zu reagieren ist.
Darüber hinaus meldet der Zentralverband des Deutschen Handwerks, dass die Corona-Arbeitsschutzregel trotz ihres Auslaufens derzeit überarbeitet wird. Da für den Herbst wieder mit ansteigenden Infektionszahlen und potentiell auch weiterhin mit neuen Virus-Varianten zu rechnen sei, gelte es, die entsprechenden Maßnahmen-Kataloge auch weiterhin aktuell zu halten.

Die Filmbranche geht von einem Auslaufen des Ausfallfonds II für TV-Produktionen Anfang Juli 2022 aus. Der Branche geht damit ein essenzielles Element der Absicherung gegen die nach wie vor unversicherten finanziellen Risiken von Corona-Ausfällen verloren. Vor diesem Hintergrund und der in den letzten Monaten hohen Zahl von in Filmproduktionen hineingetragenen Fälle von Corona-Infektionen ist zu erwarten, dass die Mehrheit der Produktionsfirmen die entwickelten Schutzmaßnahmen in gewissem Umfang auch weiterhin umsetzen werden.

Die jeweils aktuelle Fassung der BG ETEM Handlungshilfe für Filmproduktionen findet sich als Download bei der BG ETEM.

Die gelb markierte Änderungsfassung der aktuellen Version 17 wie immer bei uns als PDF-Download:

Weblink zur Meldungs-Seite des BMAS: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/corona-arbeitsschutzverordnung-wird-nicht-verlaengert.html