Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert

Die Bundesregierung hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21.Januar 2021, die bis zum 15.März 2021 befristet war (wir berichteten), bis einschließlich 30.April verlängert.

Die Änderungsverordnung enthält redaktionelle Überarbeitungen und Klarstellungen, um die Verständlichkeit und die praktische Umsetzung in den Betrieben zu erhöhen. Stärker betont wird auch die schon bestehende Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzepts. Dazu gehören alle Maßnahmen, welche die Beschäftigten in der Pandemie schützen.

Durch eine weitere Änderung wird klargestellt, dass im Regelfall medizinische Gesichtsmasken bereitgestellt und getragen werden müssen. FFP2-Atemschutzmasken und vergleichbare Typen sind erforderlich, wenn Beschäftigte aufgrund spezifischer Anforderungen zusätzlich geschützt werden müssen.

Das BMAS bilanziert: “Im Grundsatz hat sich die Corona-Arbeitsschutzverordnung bewährt. Laut einer aktuellen IZA-Umfrage für das BMAS hat die Nutzung von Homeoffice von Januar bis Februar 2021 um 22 % zugenommen. Die Beschäftigten stellen den Arbeitgebern ein gutes Zeugnis aus: Nur 11 % sehen Verbesserungsbedarf beim betrieblichen Infektionsschutz. Angesichts der unvermindert angespannten Infektionslage und den stufenweise vorgesehenen Lockerungen sind auch weiterhin die in der Verordnung beschriebenen Beiträge zum betrieblichen Infektionsschutz erforderlich, um das Infektionsgeschehen im Griff zu haben.”

Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) findet sich die Pressemitteilung mit direkter Verlinkung zu einer FAQ, der Änderungs-Verordnung sowie dem Text der Arbeitsschutzverordnung.