Corona-Arbeitsschutz: Verbindliche Testangebote in Betrieben
Das Bundeskabinett hat sich auf die Einführung von verbindlichen Testangeboten von Betrieben an ihre Beschäftigten verständigt
Das Bundeskabinett hat sich auf die Einführung von verbindlichen Testangeboten von Betrieben an ihre Beschäftigten verständigt
Die Bundesregierung hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21.Januar 2021 bis einschließlich 30.April verlängert und überarbeit.
Die Berufsgenossenschaft BG ETEM schließt E-Castings in privatem Umfeld in ihre Corona-Handlungsempfehlungen ein und präzisiert damit die Reichweite des Arbeitsschutzgesetzes.
Auf dem langen Weg zur Durchimpfung – Wie tragfähig sind die Hygienekonzepte in der Filmproduktion?
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung vom 21.Januar 2021 verpflichtet zu Home Office Angeboten und verschärft die Schutzmaßnahmen in Betrieben.
Die erwartete „Zweite Welle“ der Covid-19-Pandemie ist voll angerollt. Dieser Tatsache wird bei der Anwendung des Schutzstufen-Konzeptes der BG ETEM für Akteure vor Kamera nun Rechnung getragen.
Am 10.August 2020 wurde die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht.
Die branchenspezifische Handlungshilfe der BG ETEM liegt nun in einer zweiten, überarbeiteten Fassung vor.
Hier findet Ihr zum Download die grundlegenden COVID-19 Arbeitsschutz-Standards.
Eine Handreichung zum Thema Arbeitsschutz unter den erschwerten Bedingungen des hohen Infektionsrisikos, erstellt von drei Fachkräften für Arbeitssicherheit aus unserer Branche.