TU-Berlin: Studie zu FFP2-Masken

Leistungsfähigkeit durch FFP2-Masken kaum eingeschränkt

Schutzmasken vom Typ FFP2 haben keine oder nur geringe Auswirkungen auf körperliche Messwerte wie Herzfrequenz, Sauerstoffsättigung des Blutes oder die Herzfrequenzvariabilität. Dies gilt auch unter körperlicher Belastung. Doch wie sieht es mit der geistigen Leistungsfähigkeit aus? Diese Frage hat ein Team der Technischen Universität (TU) Berlin nun in einem kontrollierten Experiment mit 44 zufällig ausgewählten Teilnehmenden untersucht. Das Ergebnis: Die Probanden konnten eine Stresssituation mit Kopfrechenaufgaben mit und ohne Maske gleich gut meistern. Auch die gemessenen Vitalparameter blieben unverändert. Zudem gaben die Teilnehmenden an, dass sich ihre mentale Belastung durch das Tragen der Maske nicht verändert habe. Die Ergebnisse der Studie sind jetzt in der Fachzeitschrift Nature Scientific Reports erschienen. (Meldung des Informationsdienst Wissenschaft / idw vom 3.12.2021)

Zu beachten ist weiterhin, dass FFP2-Masken zur Kategorie der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zählen, deren richtige Anwendung in betrieblichem Kontext einer Unterweisung bedarf, und deren Tragedauer reglementiert ist. Bereits bisher galt, dass von den publizierten DGUV-Empfehlungen zur Tragedauer der FFP2-Maske durch eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung abgewichen werden kann, wobei die jeweilige Tätigkeit zu beurteilen wäre. Die allgemeinen Richtwerte zur Benutzung von FFP2-Masken wurden im Umfeld von Baustellen unter Berücksichtigung von schwerer körperlicher Arbeit, Staubeinwirkung und ähnlichen Faktoren entwickelt. Bei Vorliegen günstigerer Faktoren können FFP2-Masken länger getragen werden.

Der Vorteil von FFP2-Masken gegenüber der Nutzung von einfachen medizinischen Masken (sog. OP-Masken) ist nur gegeben, wenn diese passgenau getragen werden, sodass sie an den Rändern bündig anliegen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn sie sich beim Ausatmen leicht Aufblähen und beim Einatmen ebenso angesaugt werden.
Hinweise zur richtigen Nutzung von FFP2-Masken gibt die DGUV auf dieser Internetseite.

Die infektionsschutzrechtlichen Vorschriften zur Nutzung von FFP2-Masken am Arbeitsplatz erfahren durch die nun vorliegende Studie eine wichtige Validierung, und eine Entkräftung von Bedenken hinsichltich einer längeren Nutzungsdauer in Verbindung mit betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen.