Update Corona-Arbeitsschutzregel & BG ETEM-Regeln

Die Corona-Arbeitsschutzregel wurde aktualisiert

Am 7.Mai 2020 wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der Arbeitsschutz-Ausschüsse im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht (GMBl 27/2021 vom 07.05.2021, S. 622-628).

Die Aktualisierung beinhaltet insbesondere Klarstellungen und Konkretisierungen zum Einsatz von Gesichtsmasken, Ergänzungen zur Raumbelegung/Kontaktreduktion sowie weitere Präzisierungen (Einsatz von Warmlufttrocknern, geeignete Desinfektionsmittel, Kurzzeitkontakte).

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung und diese Arbeitsschutzregel greifen ineinander und ergänzen sich. Und sie bilden die fachliche Grundlage für die von der BG ETEM publizierte “Handlungshilfe für Filmproduktionen”.
[UPDATE 31.MAI 2021:] Die Handlungshilfe liegt nun in aktueller Fassung auf der Seite der BG ETEM als PDF-Download vor.
Die farblich markierte Änderungs-Fassung steht weiter unten als Download zur Verfügung!

Folgendes ist insbesondere bei der Anwendung des Schutzstufenkonzepts der BG ETEM besonders zu beachten:

Gleichstellung vollständig geimpfter, genesener und negativ getesteter Personen

Auf Grund der vielen Anfragen bzgl. Gleichstellung geimpfter, genesener und getesteter Personen in den Schutzstufen, möchte wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass auf Grund fehlender Regelungen in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bzw. -regel, in die neue Handlungshilfe keine entsprechenden Empfehlungen aufgenommen worden sind. D.h., dass auch vollständig geimpfte und genesene Personen weiterhin im Testkonzept der Schutzstufen zu berücksichtigen sind!
Einzige Ausnahme:
Auf die Testung im Rahmen des Schutzstufenkonzeptes von vollständig geimpften und genesenen Personen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes kann nur verzichtet werden, wenn es sich um körpernahe Kontakte zwischen vollständig geimpften Personen und/oder genesenen Personen handelt. Hierzu sollte gegebenenfalls der Betriebsarzt hinzugezogen werden.

Zur Erklärung:

Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung setzt Personen bei denen von einer Immunisierung auszugehen ist und negativ getestete Personen gleich, gleichzeitig wird aber die Einhaltung der AHA+L-Regeln weiterhin gefordert.
In den Schutzstufen entfallen die AHA-Regeln. Es sind eben auch Szenen mit Körperkontakt, wie zum Beispiel Kussszenen möglich. In diesen Fällen kann nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden, dass das Virus von einer geimpften, aber infizierten Person auf eine nichtgeimpfte Person übertragen werden kann.  Aus diesem Grund sind wir zu dem Schluss gekommen, dass eine Gleichstellung von geimpften, genesenen und getesteten Personen in den Schutzstufen, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, noch nicht angemessen wäre.

Die aktualisierte Arbeitsschutzregel findet sich auf der Seite der Arbeitsschutz-Ausschüsse (BAUA) als PDF-Download.

Die farblich markierte Änderungs-Fassung steht hier zum Download zur Verfügung:

Weitere sachdienliche Links zu Informationen aus Erster Hand zum Thema “Corona und die Folgen” finden sich im Service-Menü “Nachschlagen leicht gemacht” dieser Website.