Verkürzte Anwartschaft für ALG1 wird verstetigt
Der Bundestag beschließt die Aufhebung einer langjährigen Gesetzesbefristung zum Arbeitslosengeld 1
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Hier ein Artikel aus der taz zum Thema vom 14.02.2014.
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Für die allermeisten der flexibel Beschäftigten bleibt es dabei: Sie zahlen zwar Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein, aber wenn ihr Vertrag ausläuft, erhalten sie kein Arbeitslosengeld, sondern sind auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen.
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