Ende der “Gelben Scheine” – reloaded

Die zum 1.Januar 2021 geplante Einstieg in die Abschaffung der “Gelben Scheine” wurde verschoben.
Am 8.November hatte der Bundesrat dem dritten Gesetz zur Bürokratieentlastung zugestimmt, welches unter andem die Abschaffung der herkömmlichen “Gelben Scheine” – die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Ärzte – zum 1.Januar 2021 vorsah (wir berichteten).
Es war dies nur eines von mehreren Gesetzen, welches den Weg für die weitere Digitalisierung von Verwaltungsaufgaben der öffentlichen Hand ebnen sollte mit dem Ziel der Stärkung der Verwaltungseffizienz durch eServices, der Kostenentlastung von Wirtschaft und Bürgern, und dem Abbau von Bürokratie (Dergelierung).
Die Abschaffung der herkömmlichen “Krankschreibung” war als Teil der Digitalisierung des Gesundheitswesens geplant.
Der erste Schritt wäre die Meldung von Krankschreibungen seitens der Ärzte auf digitalem Wege an die zuständigen Krankenkassen gewesen, welcher für Anfang diesen Jahres geplant war. Von Anfang 2022 an sollten dann auch die Arbeitgeber an dieses Meldungssystem direkt angeschlossen werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV hat nun das Tempo aus dem Umstellungsprozess genommen. Auf ihre Intervention haben der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und das Bundesgesundheitsministerium einen neuen Fahrplan festgesetzt, welcher nun die verpflichtende Digitale Meldung an die Krankenkassen um drei Quartale auf den 1.Oktober 2021 vorsieht, und den Abschluss des Umstellungsprozesses bis Juli 2022.

Ein Pilotprojekt der Techniker Krankenkasse lief zwar erfolgreich, doch die Umstellung der nötigen technischen Infrastruktur in den Arztpraxen läuft nur schleppend. Von einem nötigen “Update zum E-Health-Konnektors” und des Praxisverwaltungssystems, einem “Kommunikationsdienst KIM” und dem erst seit dem 12.November überhaupt in allen Bundesländern verfügbaren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ist die Rede. Einige ärztliche Berufe konnten diesen Ausweis bislang noch nicht einmal beantragen.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ändert sich also in der Praxis in diesem Jahr nichts mehr. Arbeitnehmer geben ihren AU-Schein weiterhin direkt ihrem Arbeitgeber. Erst ab 01.Juli 2022 erhalten die Arbeitgeber die “Krankmeldungen” von den Krankenkassen auf elektronischem Wege.
Es ist absehbar, dass dieses Verfahren an einigen Stellen lückenhaft bleiben wird. So zum Beispiel bei Minijobbern oder bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern. Hier werden andere Regelungen greifen – gegebenenfalls auch die bisherige: Der “Gelbe Schein” hat also gute Überlebens-Chancen.