Ende der “Gelben Scheine”

Die Bundesregierung hat am 18.September 2019 ein Gesetz zum Abbau von Bürokratie beschlossen, welches unter Anderem die Abschaffung der “Gelben Scheine” zur Arbeitsunfähigkeitsmeldung (kurz AU) ab 1.Januar 2021 vorsieht.

Die Krankschreibung soll dann vom behandelnden Arzt digital an die Krankenkasse der gesetzlich Krankenversicherten übermittelt werden.
Dem Arbeitnehmer obliegt es weiterhin, seine(n) Arbeitgeber über seine Krankschreibung sowie die Dauer derselben zu informieren. Den nötigen Nachweis dazu erhält der Arbeitgeber dann aber nur noch auf Nachfrage seitens der Krankenkasse des Arbeitnehmers in digitaler Form, inklusive der Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie Informationen zur Dauer der Entgeltfortzahlung. Selbiges Vorgehen gilt bei der Verlängerung bestehender Krankschreibungen.

Durch diese Maßnahme sollen jährlich rund 70 Millionen Euro an Portokosten zulasten der Arbeitnehmer gespart werden. Ebenso werden diese von im Krankheitsfalle oft schwer umzusetzender Korrespondenz bzw. Postversand entlastet.