Ausfallfonds II der Bundesländer

Die Filmstiftung NRW meldet den Start des Ausfallfonds II für Anfang 2021.

“Länder, Sender und Produktionsunternehmen haben sich auf eine faire Aufteilung der pandemiebedingten Ausfallkosten von TV- und Streaming-Produktionen geeinigt. Rückwirkend zum 1. November 2020 erhalten Produktionsunternehmen für den Zeitraum der Dreharbeiten eine finanzielle Absicherung durch den neu geschaffenen Ausfallfonds II, wenn sie aufgrund einer Corona-bedingten Produktionsstörung einen finanziellen Schaden erleiden und eine übliche Versicherung keine Absicherung gewährt.”

Der Bundesverband Produktion Film und Fernsehen e.V. begrüßt die Einigung nach monatelanger politischer Überzeugungsarbeit zur Bereitstellung der Mittel sowie zähen Verhandlungen um die Ausgestaltung der Richtlinien.

Anmelde- und leistungsberechtigt sind die Produktionsunternehmen von TV-Produktionen, die ihren Hauptsitz in einem Bundesland haben, das mit finanziellen Mitteln am Ausfallfonds II beteiligt ist. Folgende Bundesländer sind ab Programmstart an dem Fonds beteiligt: Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt. Mitte Januar folgen dann Berlin, Brandenburg und Hessen.
Es werden Leistungen für Produktionen gewährt, die ab dem 01.11.2020 in die Risikophase eingetreten sind.

Die Verwaltung des Fonds erfolgt wie bereits beim Ausfallfonds I des Bundes durch die Filmförderanstalt (FFA) – nähere Informationen findet man unter:
https://www.ffa.de/ausfallfonds-tv.html

Die Pressemitteilung der Filmstiftung NRW vom 17.Dezember 2020 findet sich unter:
https://www.filmstiftung.de/news/neuer-ausfallfonds-fuer-tv-und-streaming-produktionen-startet-anfang-2021/