Wissenswertes zum Jahr 2021

Neuerungen im Bereich Finanzen, Lohn & Vorsorgebeiträge in kompakter Form:

 

  • Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundeseinheitlich von 4.687,50 Euro auf 4.837,50 Euro pro Monat
  • Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 5.362,50 Euro monatlich (64.350 Euro jährlich)
  • Erhöhung der Krankenkassen-Zusatzbeiträgen: Nach Planungen des Bundesgesundheitsministeriums wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,2 % auf 1,3 % ansteigen. Die konkrete Höhe setzen die Krankenkassen selbst fest. Mit einer Erhöhung ist bis spätestens Mitte 2021 zu rechnen
  • Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung steigt von 367,97 Euro auf 384,58 Euro monatlich
  • Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung verbleiben (befristet bis zum 31.Dezember 2022) bei 2,4%
  • Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen von 6.900,00 Euro (West) auf 7.100 Euro bzw. von 6.450,00 Euro (Ost) auf 6.700 Euro.
  • Das jährliche steuerfreie Einkommen sollte ursprünglich ab 2021 auf 9.696 Euro angehoben werden. Aufgrund des inzwischen vorliegenden Existenzminimumberichts hoben die Koalitionsfraktionen diesen Betrag jedoch um weitere 48 Euro auf nun 9.744 Euro an.
  • Nach dem Alterssicherungsbericht 2020 könnte die jährliche Anpassung der Renten im Westen Deutschlands ausfallen.
    Im Osten soll es im Sommer voraussichtlich eine Anhebung um 0,7% geben.
    Neu eingeführt wird ab dem 1.Januar 2021 eine Grundrente.
    Informationen dazu auf der Website der Deutschen Rentenversicherung:
    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente_node.html
  • Der Abgabensatz für die KSK bleibt auch 2021 bei 4,2%
  • Erhöhung der Freigrenze zum Solidaritätsbeitrag („Soli“) ab 1.Januar 2021. Für 90% aller Einkommen entfällt damit der Soli faktisch.
    Nähere Informationen:
    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-08-21-faq-solidaritaetszuschlag.html
  • Einführung einer CO2-Abgabe für Benzin, Diesel und Heizöl mit Start des Emissionshandels für Brennstoffe. Preissprünge von 7 bis 8 Cent pro Liter müssen einkalkuliert werden.
  • Einigung bei der Erhöhung der Pendlerpauschale: Die Pauschale bleibt bis zum 20.Kilometer unverändert bei 0,30 EUR; ab dem 21.Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,35 EUR für die Jahre 2021 bis 2023, sowie auf 0,38 EUR für die Jahre 2024 bis 2026.
    (Hinweis: Die Pendlerpauschale ist nicht mit der Festsetzung des steuerfreien Kilometergelds zu verwechseln!)
  • Erhöhung des Kindergelds von 204 auf 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das Dritte sowie 250 Euro für jedes weitere Kind.
  • Erhöhung des Regelsatzes für alleinstehende Hartz-Empfänger von 432 auf 446 Euro; die Sätze für Ehegatten und Lebenspartner, Jugendliche und Kinder werden ebenfalls erhöht.
  • Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1.Januar 2021 von 9,35 Euro auf 9,50 Euro brutto, sowie ab 1.Juli 2021 auf 9,60 Euro.
  • Verschiebung der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vom 1.Januar auf den 1.Oktober 2021, nach Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nach einer Übergangsfrist.
  • Erhöhung der Gebühren für den Personalausweis (PA) von 28,80 auf 37 Euro.
    Einführung der Fingerabdruckspflicht ab August 2021 in Anpassung an europäisches Recht.

(Alle Angaben ohne Gewähr)