Entlastung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen

Die deutsche Bundesregierung legt den Grundstein für eine Entlastung der betrieblichen Altersversorgung

Bezieher von Betriebsrenten sollen ab 2020 weniger Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abführen, so das “Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge”, welchem der Bundestag zustimmte.

Bisher galt: Wessen Bezüge die Freigrenze von 155,75 € übersteigen, muss auf die volle Summe der Betriebsrente den vollen Krankenkassen-Beitrag entrichten. Also sowohl Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeber-Anteil – derzeit also 14,6% der Bezüge.

Ab dem 1.Januar 2020 wird der Freibetrag auf 159,25 € (gekoppelt an die sozialversicherungsrechtliche Bezugssgröße) angehoben, und die Beitragspflicht soll den Freibetrag selbst nicht mehr tangieren.
Die Betriebsrenten-Anteile über 159,00 € werden mit dem einfachen Krankenkassen-Beitrag belegt, und erst Anteile ab 318,00 € sollen weiterhin dem vollen Beitrag unterliegen.

Kurz: Kleinere Betriebsrenten werden stärker entlastet als hohe. Profitieren sollen auch Rentner, deren Bezug vor 2020 begann, wenn die Kapitalauszahlung weniger als 10 Jahre zurückliegt.

Soweit klingt dies alles gut. Die Bundesregierung geht von Zahlen aus, welche besagen, dass nur rund 40% der Betriebsrentner oberhalb der Grenze von 318,00 € liegen werden, und diese würden durch die neue Freibetragsregelung immer noch entlastet. An dieser Darstellung gibt es seitens betroffener Verbände allerdings Zweifel, welche von einem durchschnittlichen Ansparvolumen von rund 100.000,00 € bei Betriebsrentnern ausgehen, während bei einem Rentenfaktor 16 (bzw. einer Lebenserwartung von 84 bis 85 Jahren) die 318,00 €-Grenze bereits bei 61.400,00 € überschritten würde.

Das mit der Einführung der doppelten KV-Beiträge im Jahre 2004 erschütterte Vertrauen der Arbeitnehmer in die betriebliche Altersversorgung wird auch mit dieser komplizierten Kompromissformel nicht in Gänze wiederhergestellt.