Wissenswertes zum Jahr 2026

Neuerungen für 2026 im Bereich Finanzen, Lohn & Vorsorgebeiträge in kompakter Form:

(Zum Nachschlagen der Entwicklungen siehe auch unsere letztjährige Aufstellung “Wissenswertes zum Jahr 2025“)

  • Neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen KV steigt auf 69.750 Euro im Jahr (5.812,50 Euro im Monat) und die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 77.400 Euro (6.450 Euro im Monat)
  • Die Beitragsbemessungsgrenzen für die allgemeine gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt auf 8.450 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der RV, welches zur Bestimmung der Entgeltpunkte dient, wird im Jahr 2025 vorläufig 51.944 Euro betragen (50.493 Euro im Jahr 2025). Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung steigt auf 47.640 Euro im Jahr (3.955 Euro im Monat)
  • Die Beitragsbemessungsgrenzen der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöhen sich auf 10.400 Euro pro Monat
  • Der Abgabensatz für die KSK sinkt im Jahr 2026 lt. Künstlersozialabgabenverordnung vom 25. September 2025 von 5% auf 4,9%
  • Der gesetzliche Krankenkassenbeitrag liegt 2026 unverändert bei 14,6 Prozent. Die durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeiträge erhöhen sich von 2,5% im Jahr 2026 erneut deutlich auf nun 2,9%
  • Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung für Versicherte mit Kind bleibt unverändert bei 3,6 %, für Kinderlose bei 4,2 %
  • Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) beträgt 50% der Beitragshöhe, höchstens jedoch 508,58 Euro pro Monat (471,32 Euro im Jahr 2025)
  • Der gesetzlich festgelegte Insolvenzgeldumlagesatz für Arbeitgeber beträgt unverändert 0,15%.
  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro brutto pro Stunde auf 13,90 Euro. Ausgenommen vom Mindestlohn sind Auszubildende, Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in der Wiedereingliederungsphase (6 Monate), Selbstständige, ehrenamtlich Tätige, Pflichtpraktikanten sowie freiwillige Praktikanten für die berufliche oder Studien-Orientierung bis zu 3 Monaten
  • Ab 1. Januar 2026 erfolgt, gebunden an die Erhöhung des Mindestlohns, eine Erhöhung der Minijob-Obergrenze von 556 Euro auf 603 Euro pro Monat.
  • Anpassung der Mindest-Ausbildungsvergütungen für neu begonnene Ausbildungen ab 1. Januar 2026. Informationen hierzu u.a. bei den IHK.
  • Die Sachbezugswerte für geldwerte Verpflegungsleistungen werden angepasst. Der Monatswert wird am 01. Januar 2025 von 333 Euro auf 345 Euro steigen. Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten sind 2,37 Euro für ein Frühstück (bisher 2,30 Euro) und 4,57 Euro für ein Mittag- oder Abendessen (bisher 4,40 Euro) anzusetzen, bei Vollverpflegung 11,51 Euro
  • Das jährliche steuerfreie Einkommen (Grundfreibetrag) wird ab 2026 für Ledige auf 12.348 Euro (für Ledige) erhöht, für Ehe- und Lebenspartnerschaften gilt bei Zusammenveranlagung der doppelte Betrag
  • Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 6.828 Euro. Die Höhe des Kindergelds erhöht sich um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat (zzgl. Kinderzuschlag bei niedrigen Einkommen). Für das Jahr 2026 ist geplant, dass Kinderzuschlag und Wohngeld gemeinsam bei einer zuständigen Stelle beantragt werden können. Die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten beträgt unverändert 80 Prozent (gedeckelt auf 4.800 Euro)
  • Die “Düsseldorfer Tabelle” (PDF des OLG Düsseldorf) als Richtlinie zur Bemessung eines angemessenen Kindsunterhalts wird 2026 minimal angepasst
  • Für Juli 2026 wird voraussichtlich eine Rentenerhöhung um 3,7% bundeseinheitlich umgesetzt, eine genaue Festsetzung erfolgt im Frühjahr 2026
  • Am 1. Januar 2026 wird die sogenannte „Aktivrente“ eingeführt, welche ältere Beschäftigte motivieren soll, länger zu arbeiten und dadurch das Rentensystem zu entlasten. Pro Monat können bis zu 2.000 Euro (entspricht bis zu 24.000 Euro pro Jahr) steuerfrei durch sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit hinzuverdient werden, welche nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Die Befreiung wird direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Das Anschlussverbot laut Teilzeit- und Befristungsgesetz erhält eine Ausnahmeregelung für ältere Beschäftigte beim Erreichen des regulären Rentenalters, welche eine befristete Weiterbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber erlaubt. Die Wirksamkeit der Aktivrente soll nach 2 Jahren evaluiert werden. Aufgrund rechtlicher Risiken ist eine gerichtliche Überprüfung des „Aktivrenten-Gesetzes“ (Rentenpaket 2025) zu erwarten.
  • Die Freigrenze zum Solidaritätszuschlag wird auf 20.350 Euro angehoben (40.700 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
  • Der Sparerpauschbetrag verbleibt bei 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für Ehepartner
  • Die Regelsätze für Bürgergeld bleiben Anfang 2026 zum zweiten Mal in Folge unverändert. Geplant ist die Überführung in ein „Grundsicherungssystem für Arbeitssuchende“ mit strengeren Mitwirkungspflichten und Sanktionsmöglichkeiten zu erwarten, dessen genaues Einführungsdatum noch nicht endgültig geklärt ist.
  • Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz steigt die Einkommensgrenze für die staatliche Förderung von Betriebsrenten von 2.575 auf 2.718 Euro monatlich.
  • Die Ehrenamtspauschale wird auf 960 Euro pro Jahr erhöht
  • Die Ausweitung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld für bis zu 24 (statt 12) Monaten wird bis Ende 2026 verlängert
  • Die Pendlerpauschale wird künftig bereits ab dem ersten Kilometer bei 38 Cent liegen, nicht erst ab dem 21. Kilometer
  • Ab 2026 wird der Spitzensteuersatz ab einem Jahreseinkommen von 69.879 Euro einsetzen

Weitere Neuerungen:

  • Steigende Heiz- und Tankkosten 2026 durch Erhöhung des CO2-Preises auf bis zu 65 Euro pro Tonne. Dieses Niveau soll bis zur geplanten Einführung eines EU-weiten CO2-Preises im Jahr 2028 unverändert gelten. Für die Einführung des EU-weiten CO2-Preises wird ein Niveau von nur noch 50 Euro pro Tonne anvisiert (da einige EU-Länder noch keine proaktive Bepreisung eingeführt haben). Allgemein wird in der Folge mit einer rasanten nachfragebasierten Steigerung des Preises auf ein Niveau zweichen 100 und 120 Euro pro Tonne bis zum Jahr 2030 gerechnet
  • Die nächste Runde läuft: Bis spätestens 19. Januar 2026 müssen alle deutschen Kartenführerscheine aus den Jahren 1999, 2000 oder 2001 gegen den aktuellen EU-Kartenführerschein eingetauscht werden und verlieren ihre Gültigkeit. Alle alten Papierführerscheine müssen ebenfalls umgetauscht werden
  • In der Gastronomie wird die Umsatzsteuer auf Speisen von 19% auf 7% gesenkt
  • Ab Januar 2026 erhalten alle 18-jährigen Männer und Frauen einen Fragebogen zur Motivation und Eignung zum Wehrdienst bei der Bundeswehr. Für Frauen ist die Teilnahme an der Umfrage freiwillig, für alle Männer mit Geburtsdatum ab dem 1. Januar 2008 ab Juli 2027 eine flächendeckende Musterung.
  • Ab 2. August 2026 gilt eine verpflichtende Kennzeichnung von KI-Inhalten durch Unternehmen, welche KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder KI im geschäftlichen Kontext nutzen. Betroffen sind sogenannte Deepfakes (KI-genereierte, realistisch wirkende Audiovisuelle Inhalte), KI-Texte sowie KI-Interaktionen (z.B. virtuelle KI-Assistenten), sofern sie nicht der Endkontrolle oder Veränderung durch verantwortliche Personen unterlagen. Die Kennzeichnung muss für Menschen verständlich sowie für Maschinen lesbar sein. Verstöße können aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen
  • Unternehmen, welche Kaufverträge über Website oder App anbieten, müssen ab dem 26. Juni 2026 einen Widerrufsbutton anbieten
  • Bulgarien führt zum 1. Januar 2026 als 21. Staat den Euro als Währung ein, welcher künftig die Landeswährung Lew ersetzt
  • Fahrzeuge mit E-Kennzeichen benötigen künftig keine Umweltplakette mehr
  • Eine lt. EU-Richtlinie geforderte Anpassung des Entgelttransparenzgesetzes sieht künftig Gehaltsangaben bereits im Bewerbungsprozess vor, ebenso wie jährliche Informationen zu Entgeltkriterien. Die Beweislast bei Lohndiskriminierung liegt künftig beim Arbeitgeber. Die Frist zur Anpassung der deutschen Gesetzgebung ist der 7. Juni 2026.
  • Für 2026 ist geplant, digitale Fahrzeug- und Führerscheine digital in der i-Kfz-App mit sich führen zu können. Am 28. April 2025 war die Pilotierungsphase der App gestartet.
  • Photovoltaik-Pflicht bei vollständigen Dachhaut-Erneuerungen im Bundesland NRW ab 1. Januar 2026 für Wohn- und Gewerbeimmobilien

(Alle Angaben ohne Gewähr)