Neuerungen für 2025 im Bereich Finanzen, Lohn & Vorsorgebeiträge in kompakter Form:
(Zum Nachschlagen der Entwicklungen siehe auch unsere letztjährige Aufstellung “Wissenswertes zum Jahr 2024“)
- Neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen KV steigt auf 66.150 Euro im Jahr (5.512 Euro im Monat) und die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 73.800 Euro (6.150 Euro im Monat)
- Die Beitragsbemessungsgrenzen für die allgemeine gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt erstmals in allen Bundesländern (Ost und West) auf 8.050 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der RV, welches zur Bestimmung der Entgeltpunkte dient, wird im Jahr 2025 vorläufig 50.493 Euro betragen (45.385 Euro im Jahr 2024). Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung steigt auf 3.745 Euro (Ost und West)
- Die Beitragsbemessungsgrenzen der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöhen sich auf 9.900 Euro pro Monat (Ost und West)
- Der Abgabensatz für die KSK verharrt 2025 lt. Künstlersozialabgabenverordnung vom 4. September 2024 bei 5%
- Die allgemeinen Krankenkassenbeiträge liegen 2024 unverändert durchschnittlich bei 14,6 Prozent. Die durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeiträge erhöhen sich von 1,7% im Jahr 2024 jedoch deutlich auf 2,5%
- Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung für Versicherte mit Kind beträgt voraussichtlich 3,6 % (3,4% im Jahr 2024)
- Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) beträgt 50% der Beitragshöhe, höchstens jedoch 471,32 Euro pro Monat (421,77 Euro im Jahr 2024)
- Die Insolvenzgeldumlage für Arbeitgeber steigt ab 1. Januar 2025 von 0,06% auf 0,15%.
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 von 12,41 Euro brutto pro Stunde auf 12,82 Euro. Ausgenommen vom Mindestlohn sind Auszubildende, Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in der Wiedereingliederungsphase (6 Monate), Selbstständige, ehrenamtlich Tätige, Pflichtpraktikanten sowie freiwillige Praktikanten für die berufliche oder Studien-Orientierung bis zu 3 Monaten
- Ab 1. Januar 2024 erfolgt, gebunden an die Erhöhung des Mindestlohns, eine Erhöhung der Minijob-Obergrenze von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat.
- Anpassung der Mindest-Ausbildungsvergütungen für neu begonnene Ausbildungen ab 1. Januar 2025. Informationen hierzu u.a. bei den IHK.
- Die Sachbezugswerte für geldwerte Verpflegungsleistungen werden angepasst. Der Monatswert wird am 01. Januar 2025 von 313 Euro auf 333 Euro steigen. Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten sind 2,30 Euro für ein Frühstück (bisher 2,17 Euro) und 4,40 Euro für ein Mittag- oder Abendessen (bisher 4,13 Euro) anzusetzen, bei Vollverpflegung 11,10 Euro
- Das jährliche steuerfreie Einkommen (Grundfreibetrag) wird ab 2025 für Ledige auf 12.096 Euro (für Ledige) erhöht. Für 2024 wurde er zunächst auf 11.604 Euro angehoben, nun rückwirkend aber gleichfalls erhöht – auf 11.784 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag
- Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 6.672 Euro. Die Höhe des Kindergelds erhöht sich um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat (zzgl. Kinderzuschlag bei niedrigen Einkommen). Die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten steigt von zwei Drittel auf 80 Prozent (gedeckelt auf 4.800 Euro). Die geplante Einführung einer neuen Kindergrundsicherung ab Anfang 2025, welche das Kindergeld-System ablösen soll, wurde nicht umgesetzt und bleibt politisch umstritten
- Die “Düsseldorfer Tabelle” (PDF des OLG Düsseldorf) als Richtlinie zur Bemessung eines angemessenen Kindsunterhalts wird 2025 erneut angepasst
- Für Juli 2024 wurde eine Rentenerhöhung um 4,57% bundeseinheitlich umgesetzt (anstatt geplanter 3,5%). Für Juli 2025 wird wiederum eine Erhöhung um 3,5% angepeilt. Eine genaue Festsetzung erfolgt im Frühjahr 2025 nach Vorlage der Daten zur Lohnenwicklung
- Die Freigrenze zum Solidaritätszuschlag wird auf 19.950 Euro angehoben (39.900 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
- Der Sparerpauschbetrag verbleibt bei 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für Ehepartner
- Die Regelsätze für Bürgergeld bleiben Anfang 2025 unverändert
Weitere Neuerungen:
- Steigende Heiz- und Tankkosten 2025 durch Erhöhung des CO2-Preises auf 55 Euro pro Tonne
- Einführung des verpflichtenden, einheitlichen Ladekabelstandards USB-C ab 28. Dezember 2024
- Die nächste Runde läuft: Bis spätestens 19. Januar 2025 müssen alle, die ab 1971 geboren sind, einen neuen EU-Führerschein im Kartenformat vorweisen können
- Das Porto für Standardbriefe erhöht sich 95 Cent, dasselbe gilt künftig für Postkarten. Auch Groß- und Maxibriefe werden teurer. Derzeit klagt die Deutsche Post gegen die Bundesnetzagentur, um noch höhere Zustellgebühren durchzusetzen. Die „gewöhnliche Zustelldauer“ erhöht sich von einem Tag auf nunmehr zwei Tage
- Ab 2025 sollen verschlissene Alt-Textilien kostenlos extra gesammelt werden. Eine Entsorgung im Restmüll ist (noch) nicht verboten, wird jedoch ausdrücklich nicht mehr empfohlen. Unberührt hiervon bleiben Sammlungen brauchbarer Kleidungsstücke in Altkleider-Containern.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
