Sachsen-Anhalt und Bayern blockieren neues Beitragsverfahren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
In Zukunft soll der Rundfunkbeitrag über ein neues Verfahren festgelegt werden. Darauf einigten sich die Bundesländer. Bis 2027 bleibt der Beitrag stabil, doch eine endgültige Entscheidung dazu liegt beim Bundesverfassungsgericht. ARD und ZDF hatten dort im letzten Monat Beschwerde eingereicht, um die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für eine Erhöhung ab 2025 durchzusetzen. Ein Urteil steht bislang aus.
Laut ARD-Vorsitzendem Kai Gniffke zeige die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), die KEF-Empfehlung abzulehnen, „einmal mehr, dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren halten“. Die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Bayern knüpfen die Ratifizierung des jüngsten MPK-Beschlusses an einen Verzicht der Sender auf ihre Verfassungsbeschwerde.
Einigung auf neues Verfahren
Die Länderchefs beschlossen kürzlich in Berlin eine Reform des Rundfunkbeitragsverfahrens. Rheinland-Pfalzs Regierungschef Alexander Schweitzer sprach von einem „Durchbruch“. Zukünftig soll das Verfahren „schlanker und niedrigschwelliger“ gestaltet werden.
Derzeit müssen alle Länder einer Beitragserhöhung zustimmen. Ab 2027 genügt der Widerspruch weniger, um Anpassungen zu blockieren. Kleine, sachlich begründete Anpassungen sollen so entpolitisiert werden. Bisher erfordern KEF-Empfehlungen die Zustimmung aller Ministerpräsidenten und Landesparlamente. Künftig können Länder ihre Ablehnung durch Widerspruch äußern. Die Zahl der benötigten Widersprüche hängt von der Höhe der Erhöhung ab.
Forderungen der Ministerpräsidenten
Die Ministerpräsidenten fordern von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ihre Rücklagen zur Kompensation nicht erhöhter Beiträge einzusetzen. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke mahnte, die Sender müssten „noch mehr Einsparpotenziale ausschöpfen“. Die KEF hingegen bewertete den Finanzbedarf der Sender anders und empfahl eine Erhöhung. Kritiker argumentieren, dass konkrete Ziele der geplanten Strukturreform des ÖRR nach Vorlage der KEF-Empfehlung erfolgte, darunter Effizienzsteigerungen. Mit der Umsetzung der Reform würde sich der Finanzbedarf in einem Ausmaß verringern, das keine Beitragserhöhung zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigen würde. Die KEF selbst hat hierzu in einem Sondergutachten eine vorsichtigere Einschätzung vorgenommen. Sie hält die politische Maßgabe der Transformationsgeschwindigkeit für zu hoch angesetzt und folglich ebenso die erzielbaren Einspareffekte in den kommenden zwei Jahren.
Doch die politische Blockadehaltung gegenüber der KEF-Empfehlung, verbunden mit dem Druck, Rücklagen aufzubrauchen, wirft daneben durchaus Fragen zur Staatsferne des Rundfunks auf. Der Vorstoß, zukünftige Verfahrensreformen durch einen Rechtsmittelverzicht der betroffenen Sender angesichts der aktuellen politischen Einflussnahme auf die Finanzierung des ÖRR zu erzwingen, unterstreicht den Zugriffs-Anspruch der beiden beteiligten Landesregierungen auf die Beitragsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender.
Relevanz für die Filmbranche
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist als Gruppe der zentrale Auftraggeber für die freie Filmbranche. Einschnitte bei der Finanzierung hätten direkte Folgen für die Beschäftigten. Filmschaffende sind überwiegend projektbasiert beschäftigt, was sie in besonderem Maße von einem funktionierenden Sozialsystem abhängig macht. Dieses ist jedoch nur bedingt auf atypische Arbeitsverhältnisse ausgerichtet, seine Grenzen und die damit verbundene Unsicherheit ihrer wirtschaftlichen Existenz sind für viele Filmschaffende in branchendurchschnittlicher Beschäftigung eine regelmäßige Erfahrung.
Politischer und wirtschaftlicher Druck droht, diese prekäre Lage weiter zu verschärfen. Ministerpräsidenten, die zusätzliche Einsparungen fordern, ignorieren die Konsequenzen für Filmschaffende. Die Begrenzungen des sozialen Sicherheitsnetzes gefährdet mittelfristig die Verfügbarkeit von freiem qualifiziertem Personal, das für die Branche unverzichtbar ist. Denn es ist zu erwarten, dass durch eine erhöhte Abhängigkeit vom Sozialsystem der Branche mittelfristig Personal verloren geht.
Fazit
Die anhaltenden Machtkämpfe um den Rundfunkbeitrag belasten nicht nur den ÖRR, sondern auch die Filmbranche und ihre Beschäftigten. Eine nachhaltige Reform sollte die Unabhängigkeit des Rundfunks sichern und die sozialen Bedingungen der Kreativwirtschaft berücksichtigen.
