Ver.di kritisiert den FFG-Gesetzentwurf für Reduzierung von sozial angemessener Beschäftigung auf Vergütungsfragen
Anlässlich einer öffentlichen Expertenanhörung im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags am 7. Oktober veröffentlichte die Gewerkschaft ver.di eine Stellungnahme zum Entwurf des neuen Filmförderungsgesetzes (FFG). Sie kritisiert, dass die im neuen § 81 vorgesehene Bindung der Referenzmittelförderung an tarifvertraglich vereinbarte oder daran angelehnte Entlohnung zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung sei. Allerdings reiche es nicht aus, nur die Entlohnung als Kriterium heranzuziehen, um die Beschäftigungssituation sozial und arbeitsrechtlich als angemessen zu bewerten.
„Nur unter Berücksichtigung der gesamten Branchentarifregelung bestehend aus spezieller Arbeitszeit und vielfältigen weiteren Beschäftigungsregelungen für auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende und damit zusammenhängenden Tarifregelungen kann es zu einer angemessenen Gesamtausprägung einer angemessenen Beschäftigung kommen.“ heisst es in der Stellungnahme.
Öffentliche Fördermittel könnten und sollten aus Sicht der Gewerkschaft genutzt werden, um strukturelle Herausforderungen, wie die nachhaltige Entwicklung des Arbeitsmarkts und den Erhalt von Fachkräften im nationalen Filmproduktionssektor mit seinen überwiegend atypischen Beschäftigungsverhältnissen, zu bewältigen.
Die Gewerkschaft begrüßt, dass das FFG Maßnahmen zur Sicherung der Altersvorsorge des für die Filmproduktion beschäftigten Personals vorsieht, die von der Filmförderungsanstalt (FFA) konkretisiert werden müssen. Sie fordert jedoch, dass diese Maßnahmen auch für die weiteren Säulen der Filmförderung des Bundes gelten und nicht nur für die im FFG behandelte Referenzmittelförderung.
Außerdem verlangt ver.di die Rücknahme der Streichung der Weiterbildungsförderung, die in einer früheren Novelle des FFG erfolgt war und der Branche geschadet habe. Da die meisten Filmschaffenden ohne Betriebsbindung arbeiten, seien sie gezwungen, Weiterbildungen überwiegend selbst zu organisieren und zu finanzieren [Anmerkung der Redaktion: Siehe auch BvP-Beitrag „Betriebliche Weiterbildung in der freien Filmproduktion 90% unter Bundesdurchschnitt“]. Deshalb sei eine ergänzende Förderung auf Bundesebene notwendig, um den Beschäftigten zu ermöglichen, sich an neue Anforderungen, wie etwa die zunehmende Bedeutung der Künstlichen Intelligenz, anzupassen. Ver.di schlägt daher ein Sonderbudget für die Weiterbildungsförderung vor, ohne das Volumen der bisherigen Filmförderung zu reduzieren.
Die Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di trifft aus Sicht des Bundesverband Produktion Film und Fernsehen (BvP) den Kern der Aufgaben der Filmförderungsanstalt (FFA), nämlich die strukturelle Stärkung der Filmbranche. Die FFA darf nicht nur die „Kartoffelernte“ behandeln, sondern muss auch die Produktionsbedingungen verbessern. Die betrieblichen Produktionsmittel der Branche bzw. die Bedingungen für die Bereitstellung von Sachmitteln sowie für Personalwesen der Filmproduktion werden maßgeblich in einem überbetrieblichen Kontext branchenspezifisch definiert und gestaltet, da ihre betriebliche Einbindung überwiegend lediglich projektbezogen erfolgt. Daher wären besondere gesetzliche Regelungen insbesondere im Bereich der Beschäftigungsbedingungen gerechtfertigt und hilfreich, um den Wettbewerb um die besten personellen Ressourcen nachhaltig zu gestalten – sofern sie im Einklang mit der übergeordneten Sozialgesetzgebung erfolgen und nicht in die geschützte Autonomie von Tarifpartnerschaften eingreifen. Die Position der Gewerkschaft ver.di als unabhängige und gegnerfreie Partei in der Runde der durch den Bundestag geladenen Expertenrunde zum FFG-Entwurf ist daher angemessen und unbedingt zu berücksichtigen.
Weitere Informationen: Der Deutsche Bundestag – „Öffentliche Anhörung zum Filmförderungsgesetz“
