Update BG ETEM Handlungshilfe für Filmproduktionen

Seit der letzten Aktualisierung der Handlungshilfe für Filmproduktion seitens der BG ETEM im ist die erwartete „Zweite Welle“ der Covid-19-Pandemie voll angerollt.
Dieser Tatsache wird bei der Anwendung des Schutzstufen-Konzeptes für Akteure vor Kamera Rechnung getragen, indem die bisherige freie „Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens am Aufenthaltsort betroffener Personen“ konkretisiert wurde.
Ab einer lokalen 7-Tages-Inzidenz von mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner gelten für Tätigkeiten, welche unter die Schutzstufe
1 fallen, nunmehr die Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 2 als angemessen, und für jene unter der
Schutzstufe 2 die Maßnahmen der Schutzstufe 3. Für die Schutzstufe 2 werden nun neben den PCR-Testungen auch andere Testverfahren anerkannt,
sofern sie vom RKI bzw. dem Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der nationalen Teststrategie empfohlen werden.

Hierunter fallen auch die relativ neuen Antigen (AG) – Schnelltests. Für die Schutzstufe 3 werden andere Testverfahren nur „in begründeten Ausnahmefällen“ anerkannt.
Inwieweit die vielerorts feststellbare Überlastung von Test-Laboren bzw. die daraus resultierenden verlängerten Bearbeitungszeiten einen „Ausnahmefall“ darstellen oder nicht, mag zum Teil nur retrospektiv zu beurteilen sein. Auf der sicheren Seite ist man sicherlich (bei entsprechend
sorgfältiger Fall-Dokumentation), wenn im operativen Verhältnis mit einem Testlabor individuelle Priorisierungen von Test-Auswertungen möglich sind, diese aber im Einzelfall dennoch nicht innerhalb der avisierten Fristen erbracht werden können.

Ein vollständiger Verzicht von PCR-Testungen zugunsten von Schnelltests in Schutzstufe 3 wäre demnach nur statthaft, wenn im konkreten Fall eine erwartbare, fristgemäße Auswertung seitens des Labors als unsicher bezeichnet wird und man daher im jeweiligen Fall gleich auf die PCR-Testung
verzichtet.
Ergänzend sei angemerkt, dass PCR-Tests nach wie vor als nicht erreichter Goldstandard bei der Aussagefähigkeit hinsichtlich einer vorliegenden Infektion beim Probanden gilt. AG-Schnelltests hingegen erlauben hinreichend sichere Aussagen über eine vorliegende Infektiosität
des Probanden – also ob er akut ansteckend ist. Denn ihr Befund erfordert eine höhere Virenlast, als bei PCR-Tests.
Ein negativer Schnelltests sollte – nach Angaben von Herstellern – somit spätestens alle 2 bis 3 Tage wiederholt werden, um das Niveau der Aussagekraft zu erhalten.

Die jeweils aktuelle Fassung der BG ETEM Handlungshilfe ist zu finden unter:
https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/UzMwMA–