Ausfallfonds des Bundes steht

Seit dem 11.September 2020 können Anträge auf Mittel aus dem Ausfallfonds des Bundes gestellt werden. Der Ausfallfonds erfasst sowohl personenbezogene Risiken, wie eine Covid19-Erkrankung, eine Quarantäneanordnung bei Crew und Cast, als auch infrastrukturelle Risiken wie einen
behördlich angeordneten Lockdown.

Anmeldeberechtigt beim Ausfallfonds des Bundes sind grundsätzlich Hersteller von bundesgeförderten Kinofilm- und HighEnd-Serienproduktionen, die im Rahmen des DFFF, GMPF, der kulturellen Filmförderung der BKM oder der Projektfilm- oder Referenzfilmförderung der FFA
gefördert werden.
[Update: Seit dem 2.November können sich auch Kino- und HighEnd-Serien ohne Förderbeteiligung des Bundes anmelden, die durch mindestens eine Landesförderung gefördert werden.]
Die Anmeldung zum Ausfallfonds muss spätestens sieben Wochen vor Drehbeginn erfolgen. Die Prüfung der eingereichten Projekte erfolgt chronologisch nach Datum des Drehbeginns.

Die Verwaltung des Fonds erfolgt durch die Filmförderanstalt (FFA) – nähere Informationen findet man unter:
https://www.ffa.de/ausfallfonds-von-bund-und-laendern-kino-und-highend-serien.html