Bundesrat fordert Sozialverträglichkeit als Fördervoraussetzung

Der Bundesrat fordert sozialverträgliche Bedingungen für das Personal geförderter Filmvorhaben. Die Bundesregierung hingegen meint, diese Forderung würde “zu einer deutlichen zeitlichen wie personellen Überlastung der Filmförderungsanstalt” führen.

Unser Kommentar: So wie auch die Buchhaltung regelmäßig durch Filmförderer eingehend geprüft wird, wäre es sicher keine Sache, auch stichprobenartig die Tagesberichte zu prüfen, oder?

Hier eine kurze Dokumentation der Angelegenheit:

Bundesrat Drucksache                                                                                                                   160/16  (Beschluss)

                                                                                                                                                                           13.05.16

Stellungnahme
des Bundesrates

Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)

Der Bundesrat hat in seiner 945. Sitzung am 13. Mai 2016 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: (…)

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 – neu – FFG (…)

c) Folgende Nummer 9 ist anzufügen:

“darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird.”

Begründung:

Neu aufgenommen werden soll die Aufgabe der FFA, auch die Belange der Beschäftigten in der Filmwirtschaft zu unterstützen, insbesondere um darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird. Die FFA kann im Rahmen ihrer Fördermaßnahmen auf Tariftreue und faire und angemessene Vertragsbedingungen zwischen Produktionsunternehmen, Beschäftigten und Urhebern und Urheberinnen sowie Leistungsschutzberechtigten Einfluss nehmen.

 

 

 

Deutscher Bundestag Drucksache 18/8627

18. Wahlperiode                                                                                              (zu Drucksache 18/8592)

01.06.2016

Unterrichtung durch die Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films

(Filmförderungsgesetz – FFG)

– Drucksache 18/8592 –

Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates

Gegenäußerung der Bundesregierung

Zu § 2 Satz 1 Nummer 9 – neu – FFG

Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag des Bundesrates zu. Die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, dass nach ihrem Verständnis die Norm keine Verpflichtung der Filmförderungsanstalt beinhaltet, im Rahmen der Filmförderung die Arbeitsbedingungen der Förderempfänger zu überprüfen oder zu überwachen. Aufgrund der Vielzahl der an geförderten Filmprojekten mitwirkenden Beschäftigten würde eine solche Verpflichtung zu einer deutlichen zeitlichen wie personellen Überlastung der Filmförderungsanstalt führen. Überdies wäre von der Norm aufgrund des weiten Begriffs „Filmwirtschaft“ nicht allein das Personal bei Filmproduktionen, sondern auch dasjenige an-derer filmwirtschaftlicher Unternehmen einschließlich der Kinos umfasst. Ein Hinwirken der Filmförderungsanstalt auf die Schaffung und Einhaltung sozialverträglicher Bedingungen für das in der Filmwirtschaft eingesetzte Personal kann dagegen insbesondere darin bestehen, allgemeine Maß-nahmen wie die Erstellung empirischer Studien oder die Durchführung von Konferenzen, Tagungen und Fortbildungen zu arbeitsrechtlichen und sonstigen relevanten Themen zu unterstützen.