Urheber*innen sind frustriert

Während sich die Urheber der verschiedenen Berufsverbände noch auf einen gemeinsamen Text einigen, mit dem sie gegen den Gesetzesentwurf von Heiko Maas protestieren wollen, geben AG DOK und Produzentenallianz schon Pressemitteilungen heraus. Herr Thies ist dabei natürlich weniger beunruhigt als Herr Frickel …

Im Folgenden erst Thomas Frickel von der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm:

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Urhebervertragsrecht: verschaukelt, verraten und verkauft!

Was der Berg da nach heftigem Kreißen in die Welt gesetzt hat, ist noch nicht einmal eine Maus. Es ist gerade mal ein Floh, vielleicht aber auch noch weniger: ein Nichts, Makulatur, Papiermüll. Der Regierungsentwurf für ein Urhebervertragsrecht, der nach vielen vollmundigen Erklärungen des Justizministeriums die jahrelangen Verwerfungen zwischen Urhebern und Verwertern beseitigen sollte, zementiert bestehende Ungerechtigkeiten und macht die Urheber auch weiterhin zum Freiwild übermächtiger Verwerter.

Was nach sechsmonatigem Trommelfeuer der Verwerterseite von den hehren Zielen der Reform übriggeblieben ist, kann man getrost in die Tonne treten. Noch im Februar hatte Justizminister Heiko Maas öffentlich verkündet, dass wenigstens am Kernsatz seiner Urheberrechts-Reform nicht gerüttelt würde: „Eine Vergütung ist in der Regel nur dann angemessen, wenn der Urheber für mehrfache Nutzungen desselben Werkes Anspruch auf jeweils gesonderte Vergütung hat,“ sollte es in § 32 heißen. Dieser im ursprünglichen Entwurf enthaltene Leitgedanke hätte der Schlüssel zu wirklich fairen Honoraren sein können – jetzt ist er komplett gestrichen. Die vorgesehenen Auskunftsrechte wurden so verwässert, dass sie im Medienbereich voraussichtlich gar nicht mehr greifen, und unbefristete Buyout-Praktiken sollen jetzt auch noch die Weihe des Gesetzes erhalten. Dass auch der von uns als dringend notwendig erachtete erweiterte Schutz der Leistungsschutzrechte von Filmproduzenten gegenüber den übermächtigen Fernsehsendern keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hat, bedarf eigentlich gar keiner gesonderten Erwähnung mehr.

Deutschlands Dokumentarfilmschaffende, die seit Jahren unter miserablen Grundvergütungen, Buy-Out-Konditionen und Knebelverträgen leiden, fühlen sich von der Bundesregierung verraten und verkauft. In der „Ressortabstimmung“ zwischen Justizminister Heiko Maas, Wirtschaftsminister Siegmar Gabriel und Kulturstaatsministerin Monika Grütters wurde die Ursprungsidee der Gesetzesreform zerrieben, ja: pulverisiert. Wieder einmal gibt die Regierung denen nach, die aufgrund ihrer Marktmacht wahrlich keinen Schutz brauchen. So etwas nennt man Klientelpolitik auf Kosten der Schwachen.

Lieber gar keine Reform als so eine!

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… und hier die Pressemitteilung der Produzentenallianz:

Produzentenallianz zur Reform des Urheberrechts
Pragmatische Fortschritte, trotzdem Nachbesserungsbedarf

Berlin, 17. März 2016 – Am gestrigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den von Justizminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung beschlossen. Mit dem Gesetz soll  die Position der Urheber gestärkt werden, ohne die Geschäftsmodelle der Verwerter zu gefährden.

„Wir Produzenten haben bei der Kreation von Film- und Fernsehwerken eine Doppelfunktion“, erläutert der Produzentenallianz-Vorsitzende Alexander Thies. „Für die Urheberinnen und Urheber erscheinen wir oft als die ersten Verwerter, für die wirklichen Verwerter wie Sender, Filmverleiher und VoD-Plattformen sind wir faktisch Urheber – auch wenn uns das Gesetz diese Eigenschaft verweigert. Das bedeutet jedenfalls, dass wir ‚unsere‘ Urheber nur vergüten können, wenn auch die Kasse mit ‚unseren‘ Verwertern stimmt.“

„Wir freuen uns, dass im Regierungsentwurf durchaus pragmatisch die zunächst vorgesehenen Regelungen eines unbegrenzten Auskunftsanspruchs eingeschränkt wurden, die einen ungeheuren bürokratischen Aufwand bedeutet hätten, ohne auf der Urheberseite für eine nennenswerte Vergütung zu sorgen“, erklärt Alexander Thies weiter. „Wir begrüßen auch, dass das für uns Produzenten fatale Konzept eines Rechterückrufs nach 5 Jahren bei anderweitiger Verwertungsmöglichkeit in ein Kündigungsrecht nach 10 Jahren mit Fortbestand eines einfachen Nutzungsrechts umgewandelt wurde. Dem Ziel, die Position der Urheber zu stärken, ohne die Geschäftsmodelle der Verwerter zu gefährden, ist der Regierungsentwurf damit jetzt näher gekommen, auch wenn aus unserer Sicht in einigen Punkten noch deutlicher Nachbesserungsbedarf herrscht. Grundsätzlich gilt aber: Die Urheberinnen und Urheber sind unsere Partner, die – genau wie wir – am Erfolg unserer gemeinsamen Werke beteiligt werden müssen. Diese Erfolgsbeteiligungen regeln wir in Tarifverträgen und Gemeinsamen Vergütungsregeln, wie wir sie unlängst zum Beispiel mit dem Regie-Verband vereinbart haben. Zur Vorbereitung weiterer Vergütungsregeln laufen derzeit zahlreiche Gespräche mit Sendern, der Gewerkschaft ver.di und verschiedenen Urheberverbänden. Wir sind zuversichtlich, dass uns auf diesem Wege und damit auch schon auf der Grundlage des derzeit geltenden Urhebervertragsrechts ein Interessenausgleich mit Urhebern und ausübenden Künstlern gelingen wird.“
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Drehbuchautoren, Deutsche Fernsehakademie und Schauspieler sammeln Unterschriften und Verbündete für das folgende Protestschreiben. Mehr darüber z.B. unter http://die-filmschaffenden.de/

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DEUTSCHE AKADEMIE FÜR FERNSEHEN (DAfF)

BUNDESVERBAND SCHAUSPIEL (BFFS)

VERBAND DEUTSCHER DREHBUCHAUTOREN (VDD)

 

Der Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht lässt uns im Stich!

 

Die Novellierung des Gesetzes sollte die Urheber und Kreativen schützen und ihnen mehr Rechte als bisher geben. Rechte, die wir dringend brauchen, um unsere berechtigten Interessen gegenüber den Nutzern unserer Werke endlich besser durchsetzen zu können.

 

Davon ist nichts übriggeblieben!

 

Der geleakte Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums macht klar: Was für unseren Schutz gedacht war, hat sich unter dem Druck von Lobbyverbänden ins Gegenteil verkehrt und verschlechtert in manchen Punkten sogar noch unsere bisherige Rechtsstellung.

(zur Info: http://www.urheber.info/aktuelles/2016-03-15_regierungsentwurf-zum-urhebervertragsrecht-laesst-urheber-im-stich)

Noch ist es nicht zu spät, um sich wehren! Der Entwurf muss noch die parlamentarischen Gremien passieren.

Urheber und Kreative, wir müssen der Politik klarmachen, dass wir mit diesem Gesetz nicht einverstanden sind!

Ohne unsere Werke und ohne unsere Arbeit gibt es keine Kultur in Deutschland!

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Bitte beachten Sie die PDF des Erich-Pommer-Institutes, das über den  2. Kongress Urheberrechtspolitik 2016 vom 15.März informiert. Unten als PDF auch der Regierungsentwurf zu Herunterladen.

link zum “alten” Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte” (Urheberrechtsgesetz)