A1-Bescheinigung für Auslandsproduktionen

Das Entsendeformular A1 bescheinigt den sozialversicherungsrechtlichen Status von Arbeitnehmern und Selbstständigen, welche nur temporär im EU-Ausland tätig sind. Sie sind somit die Grundlage dafür, dass nicht in mehreren Staaten Sozialabgaben fällig werden.

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