Wie viel Arbeitszeit ist sinnvoll? Gesetz versus Tarifautonomie

Debatte um längere Arbeitstage in Deutschland zwischen Flexibilisierung und Gesundheitsschutz

Regierung plant neue Regelung, Gewerkschaften warnen vor Risiken

Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine neue Debatte über die Arbeitszeit angestoßen. „Die Menschen müssen wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten“, erklärte der Regierungschef in einem Interview. Im Koalitionsvertrag kündigt die Bundesregierung an, die Einführung einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit zu prüfen. Ziel sei es, mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen – insbesondere im Interesse von Unternehmen, aber auch von Beschäftigten, die sich individuellere Arbeitszeitmodelle wünschen.

Flexibilität durch Wochenarbeitszeit?

Konkret bedeutet das: Statt einer täglichen Obergrenze von acht bis zehn Stunden – wie sie das Arbeitszeitgesetz derzeit vorsieht – könnten künftig längere Einzeltage möglich werden, sofern sie innerhalb einer Woche ausgeglichen werden. Die Bundesregierung verweist auf veränderte Anforderungen der Arbeitswelt, den demografischen Wandel und das Interesse an wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit.

Studie warnt vor weitreichenden Folgen

Doch das Vorhaben ist umstritten. Eine aktuelle Kurzstudie des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) an der Hans-Böckler-Stiftung warnt vor einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags. Die Forschenden kommen zu dem Schluss: Tägliche Arbeitszeiten von über zwölf Stunden, die durch eine Wochenregelung möglich würden, seien mit Blick auf Gesundheit, Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht verantwortbar.

Die Wissenschaftler*innen verweisen auf arbeitsmedizinische Studien, die bereits ab der achten Arbeitsstunde ein steigendes Risiko für Unfälle, Erschöpfung und chronische Erkrankungen nachweisen. Längere Arbeitstage könnten insbesondere für Menschen mit Sorgeverantwortung – vor allem Frauen – zu Nachteilen führen und bestehende Ungleichheiten verschärfen.

Rekordzahlen bei Erwerbstätigkeit

Zugleich zeigen Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dass sich das Arbeitsvolumen in Deutschland bereits auf hohem Niveau bewegt. 2023 erreichte die Zahl der Erwerbstätigen mit 46 Millionen Personen einen historischen Höchststand. Auch das Arbeitszeitvolumen lag mit 61,44 Milliarden Stunden über dem Wert von 1991. Auffällig: Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit pro Person ist gesunken, vor allem durch den Anstieg von Teilzeit – häufig im Zusammenhang mit Sorgearbeit.

Laut HSI sei es also nicht notwendig, die gesetzlichen Obergrenzen auszuweiten, um das Arbeitsvolumen zu sichern. Vielmehr gelte es, bestehende Potenziale – etwa durch bessere Kinderbetreuung und mehr Arbeitszeitsouveränität – zu nutzen.

Teilzeitquote als arbeitsmarktpolitischer Hebel

Die Struktur und Kultur des Arbeitsmarktes beeinflussen die Verbreitung von Teilzeitarbeit. In Ländern mit flexiblen Arbeitsmärkten und konservativen Geschlechternormen, wie den Niederlanden und der Schweiz, ist Teilzeitarbeit besonders verbreitet. In den Niederlanden liegt die Teilzeitquote bei Frauen bei 75,8 %, in der Schweiz bei 60,6 %. In einigen EU-Staaten ist ein hoher Anteil der Teilzeitbeschäftigten unfreiwillig in dieser Beschäftigungsform, da sie keine Vollzeitstelle finden können. 2022 lag der Anteil unfreiwillig Teilzeitbeschäftigter in Italien bei 56,5 % und in Rumänien bei 55,4 %. In Deutschland hingegen betrug dieser Anteil nur 5,7 %.
Traditionelle Geschlechterrollen und kulturelle Erwartungen beeinflussen die Entscheidung für Teilzeitarbeit. In Ländern mit konservativen Vorstellungen über die Rolle der Frau in der Familie ist Teilzeitarbeit häufiger. In Deutschland beispielsweise ist die Teilzeitquote bei Frauen mit 46,4 % deutlich höher als in vielen anderen EU-Ländern. Die Verfügbarkeit und Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen spielen eine entscheidende Rolle. In Ländern mit gut ausgebauter Kinderbetreuung, wie Frankreich, ist die Teilzeitquote niedriger, da Mütter eher in Vollzeit arbeiten können. In Frankreich liegt die Teilzeitquote bei Frauen bei 30,2 %, während die Erwerbsquote hoch ist.
Eine Weiterentwicklung geschlechtersensibler Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz, der die spezifischen Bedürfnisse von Frauen unterschiedlichen Alters am Arbeitsplatz adressiert, steckt noch in den Kinderschuhen, hätte jedoch Potenzial, die geschlechterspezifischen Unterschiede der Teilzeitquote zu mindern.
Diese Faktoren zeigen, dass die Teilzeitquoten in den EU-Ländern durch ein komplexes Zusammenspiel von individuellen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Einflüssen bestimmt werden.

Was das geltende Gesetz bereits erlaubt

Das heutige Arbeitszeitgesetz enthält bereits weitreichende Flexibilitätsoptionen: Zehn Stunden täglich sind erlaubt, wenn ein Ausgleich innerhalb von sechs Monaten erfolgt. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen ermöglichen zusätzliche Abweichungen. In vielen Branchen – etwa im Gesundheitswesen – sind längere Dienste durch Sonderregelungen möglich. Das Gesetz gilt zudem werktäglich, also für sechs Tage pro Woche – was eine Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden zulässt, sofern Ausgleichszeiträume eingehalten werden.

Auswirkungen auf bestehende Tarifverträge

Die gesetzlich vorgesehene Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit würde nicht nur das Arbeitszeitrecht verändern – sie hätte auch erhebliche tarifpolitische Konsequenzen:

1. Relativierung tariflicher Schutzklauseln

Viele Tarifverträge enthalten Öffnungsklauseln, die über das Gesetz hinausgehen, aber zugleich Schutzmechanismen einbauen – etwa zusätzliche Ruhezeiten oder Ausgleichsregelungen. Wenn das Gesetz nun selbst höhere Arbeitszeiten erlaubt, droht der tariflich ausgehandelte Schutz seine branchenspezifisch-passgenau Ausbalancierung im Hinblick auf bestimmte Tätigkeitsfelder zu verlieren.

2. Veränderter Verhandlungsdruck

Die Arbeitgeberseite könnte künftig fordern, bestehende Arbeitszeitregelungen „anzupassen“, da die neue gesetzliche Grundlage ja ohnehin mehr Spielraum bietet. Gewerkschaften geraten damit unter Druck, bewährte Standards zu verteidigen, anstatt sie weiterzuentwickeln.

3. Verstärkung betrieblicher Umsetzungswünsche

Viele Tarifverträge delegieren die Ausgestaltung der Arbeitszeit an betriebliche Vereinbarungen. Wenn das Gesetz mehr erlaubt, können Arbeitgeber versuchen, diese Spielräume aggressiver zu nutzen – etwa durch längere Schichtmodelle oder Wochenenddienste mit reduziertem Ausgleich.

4. Aushöhlung der Mitbestimmung

Wird die tägliche Höchstarbeitszeit über das Gesetz flexibilisiert, ohne neue Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten einzuführen, bleibt das Entscheidungsrecht über die Lage der Arbeitszeit einseitig bei den Arbeitgebern, sofern keine abweichenden Regelungen bestehen.

5. Tarifpolitischer Rückschritt

Das Verhältnis zwischen Tarifvertrag und Gesetz war bislang geprägt vom Prinzip: Gesetz als Minimum – Tarifvertrag als sozialer Fortschritt. Eine gesetzliche Aufweichung der Arbeitszeitnormen kehrt dieses Verhältnis um und degradiert die Tarifpartnerschaft unter Umständen zu Instrumenten der Nachregulierung statt des Fortschritts.

Fazit: Reform mit doppeltem Risiko

Die geplante Wochenhöchstarbeitszeit gefährdet nicht nur gesundheitliche Standards, sondern auch das arbeitsrechtliche Gleichgewicht zwischen Gesetz und Tarifvertrag. Während die Bundesregierung mehr Gestaltungsfreiheit ermöglichen will, mahnt die Hans-Böckler-Stiftung zur Vorsicht – sowohl aus medizinischer wie aus sozialpolitischer Sicht.

Entscheidend wird sein, ob eine Reform gelingt, die nicht nur wirtschaftliche Interessen bedient, sondern auch die soziale Balance wahrt: zwischen Arbeitgeberautonomie und Arbeitnehmerrechten, zwischen gesetzlicher Öffnung und tariflicher Absicherung. Andernfalls droht eine stille Entgrenzung der Arbeitszeit – mit Risiken für Gesundheit, Gleichstellung und Tarifautonomie gleichermaßen.