Claudia Roth kündigt Erhöhung der Förderquote der Filmförderung des Bundes an
Am 19. Dezember 2024 beschließt der Deutsche Bundestag das neue Filmförderungsgesetz (FFG). Dieses Ergebnis wird erst durch einen politischen Kompromiss in letzter Minute möglich. Die FDP stimmt, nach intensiven Verhandlungen mit den bisherigen Koalitionspartnern, dem Vorhaben zu. Die CDU hatte sich dem Gesetzesvorhaben bereits früh verweigert, sodass eine Mehrheit ohne die Zustimmung der FDP nicht zu erreichen war.
Von einem Aufatmen der Branche war bereits am Tag zuvor die Rede, als der Kulturausschuss des Bundestags in letzter Minute den Weg für das FFG freimachte. Trotz dieser Entscheidung blieb die Stimmung in der Branche verhalten. Auf der Zuschauertribüne des Bundestagsplenarsaals saßen Vertreter der Filmschaffenden mit ernsten Mienen. Die Branche erkennt das FFG als notwendigen Impuls, doch bleibt es ein Signal des Mindestmaßes. Die zentralen Weichenstellungen, insbesondere für die Filmproduktion, sind nach wie vor offen.
Debattenbeiträge im Bundestag: Ein gemischtes Bild
Die Redebeiträge der Parlamentarier spiegelten die Unsicherheiten der Branche wider. Dr. Christiane Schenderlein (CDU/CSU) betonte, man müsse lediglich „die Fäden aufgreifen und einfach mal machen“. Diese Aussage wirkte jedoch angesichts der komplexen gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Filmförderungszulagengesetzes und des Investitionsverpflichtungsgesetzes optimistisch.
Während Schenderlein eher allgemeine Perspektiven formulierte, zeigten Thomas Hacker (FDP) und Michelle Müntefering (SPD) präzisere Positionen. Hacker fand deutliche Worte zu sach- und fachfremden Zielen in einem branchenzentrierten Gesetz, welche angesichts des allgemeinen Konsenses zum Stellenwert des FFG als Überlebensnotwendigkeit der Branche nicht ganz von der Hand zu weisen sind. Wer gesellschaftlich relevante Themen in einem Nischengesetz für eine Branche im Überlebenskampf neu justieren will, handele bundespolitisch definitiv an der falschen Stelle.
Während Hacker in der Filmbranche beim Thema Geschlechtergerechtigkeit, Vielfalt, Inklusion und Chancengerechtigkeit eine bemerkenswerte gelebte Selbstbestimmung durch Selbstverpflichtungen erkennt (Anmerkung der Redaktion: Gemeint ist wohl der Repect Code Film), muss einen gleichzeitig nachdenklich stimmen, wenn der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler als Vertreter einer nationalen Minderheit konstatiert, dass Diskriminierung und Stereotypisierung in der Medienlandschaft durchaus Anlass geben für gesetzliche Impulse zur besonderen Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit.
Die Grünen brachten keinen sachdienlichen Beitrag in die Debatte ein, was möglicherweise daran lag, dass Claudia Roth ihren Abschied als Staatsministerin mit einem leidenschaftlichen Gruß an „die diverse Filmbranche“ verband, dem wenig hinzuzufügen war. Dies könnte jedoch auch als Signal des Rückzugs der Grünen als Fraktion aus einer zentralen filmpolitischen Rolle interpretiert werden.
Claudia Roth kündigte in ihrer Rede jedoch eine wichtige Neuerung an: Der maximale Fördersatz für die Filmförderung wird ab dem 1. Februar 2025 auf 30 % der anrechenbaren Kosten erhöht. Diese Anhebung ist ein positives Signal, bleibt jedoch aufgrund des fehlenden Bundeshaushalts 2025 der einzig mögliche wirtschaftliche Impuls für die Filmförderinstrumente des Bundes.
Weniger Filmförderung durch fehlenden Bundeshaushalt 2025
Die Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung bedingen, dass die vorgesehenen Fördermittel vorläufig nur in einer Höhe von 45% ausgereicht werden können. Ausgehend von einer kontinuierlichen Haushaltsführung und von der Annahme, dass die vorläufige Haushaltsführung voraussichtlich bis Mitte des Jahres beendet sein wird, stünden der Filmförderung des Bundes in der ersten Jahreshälfte statt rund 66,67 Mio Euro lediglich knapp 30 Mio Euro zur Verfügung. Gibt es dann immer noch keinen Haushaltsbeschluss, kann das Bundesfinanzministerium die allgemeingültige Quote von 45% erhöhen.
Bis dahin kann und darf die Filmförderung jedoch auch den Überhang von Restmitteln aus dem Haushalt 2024 widmungsgemäß verwenden. Dies ist statthaft, sofern die entsprechenden Haushaltstitel dies, wie im vorliegenden Fall, explizit vorsehen. Zur Summe dieser Restmittel darf man vorläufig folgende Abschätzung zugrunde legen. Im Jahr 2023 wurden rund 122 Mio. Euro tatsächlich ausgereicht. Bei weitgehend vergleichbaren Wirtschaftsjahren 2023 und 2024 könnten bei einem Fördertopf von 133 Mio. Euro im Jahr 2024 also Restmittel in Höhe von 11 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stehen. Zumal wenig darauf hindeutet, dass der Fördermittelabruf plötzlich über das Niveau der Vorjahre ansteigt. Mitte 2024 waren von den zur Verfügung stehenden Fördermitteln des laufenden Haushaltsjahres jedenfalls erst 36 Mio. Euro abgerufen worden, wie im Haushaltsentwurf für 2025 nachgelesen werden kann (Anmerkung der Redaktion: Wie weit diese niedrige Abrufquote durch Restmittel aus dem höheren Haushaltsansatz des Jahres 2023 bedingt sind, können wir an dieser Stelle nicht abschließend beurteilen). Festzuhalten bleiben Äußerungen, dass Ende 2024 die Restmittel nicht in den Staatshaushalt zurückfließen, sondern in der Tat weiterhin gemäß der Widmung des entsprechenden Haushaltstitels überjährig Verwendung finden sollen.
Quo vadis, Filmförderung?
Am Tag nach dem Beschluss des FFG durch den Bundestag teilte Claudia Roth mit, dass das Filmzulagengesetz nicht mehr, wie zuletzt verlautbart, im Januar vorgelegt würde. Damit werden beide „Begleitgesetze“ einer umfassenden Filmförderreform zur Aufgabe einer neuen Bundesregierung nach der Bundestagswahl. Und auch das FFG selbst – mit seiner nominellen Laufzeit von 5 Jahren – würde von dieser neuen Bundesregierung zukünftig zu evaluieren und überarbeiten sein.
Die Redebeiträge der Parlamentarier vom 19. Dezember lassen allerdings wenig Rückschlüsse auf zukünftige filmpolitische Weichenstellungen durch die Bundespolitik zu, abgesehen von der Anerkennung der Notwendigkeit von Weichenstellungen. Sie zeigen jedoch deutlich: Die Zukunft der Filmförderung hängt stark von den politischen Konstellationen im Bundestag ab. Der Abschied von erfahrenen Fachpolitikern wie Marco Wanderwitz (CDU) und Michelle Müntefering (SPD) wirft zusätzliche Fragen auf.
Die klare, aber auch harte und nur bedingt kompromissorientierte sachpolitische Linie der FDP ließe wenig Gutes erwarten für den Fall, dass die FDP zukünftig in Regierungsverantwortung an der Aushandlung der zukünftigen, haushaltsrelevanten Elemente der Filmförderung des Bundes oder der Evaluation des FFG mitwirken sollte.
Ob gar eine vorzeitige Evaluation des neuen FFG in Betracht gezogen werden darf, wird daneben jedoch maßgeblich von der Beurteilung der künftigen Gremienarbeit in der Filmförderungsanstalt FFA abhängen, deren Richtlinienkompetenz zur Umsetzung des FFG gerade gestärkt wurde. Die Selbstbestimmung der Branche wird sich an dieser Stelle zunächst beweisen müssen, während weitere Forderungen nach gesetzlichen Nachjustierungen durch die FFA gut und nachvollziehbar argumentativ unterfüttert werden müssten. Ob sie dabei immer dem vielstimmigen Chor aus der Branche entsprechen kann und wird, sei dahingestellt. Damit und mit dem anhaltenden Kampf um die weiteren Säulen der Filmförderreform liegt der Zankapfel zunächst wieder vollständig im Spielfeld der Branche, während diese weiterhin vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen steht und auch in den kommenden Jahren ums wirtschaftliche Überleben wird kämpfen müssen.
