Warum ist die Rede von einem endgültigen Scheitern der Filmförderreform?
„Das Drei- oder Viersäulenmodell zur Filmförderung in Deutschland ist Geschichte. Claudia Roth wird das Gesetz zur Investitionsverpflichtung in der Rumpfampel nicht einbringen. Auch die Fraktionen nicht. Der Tax Incentive bleibt wohl der nächsten Regierung vorbehalten. Konkrete Hoffnung gibt es für das FFG.“ So beschrieb Blickpunkt:Film am 28. November den Status der Reform.
Eine Woche später meldete das Magazin, die CDU habe den Weg für das FFG freigemacht. Einen Tag danach hieß es, der Bundestag solle am 19. Dezember über das FFG beraten. [Redaktionelles Update 13.12.2024] Zudem stand das Filmförderungszulagengesetz auf der Tagesordnung, das den Tax Incentive einführt. Dieser Tagesordnungspunkt wurde inzwischen auf Januar verschoben.
Gleichzeitig wurde auf rechtliche Bedenken des Justizministeriums zum Gesetzesentwurf zur Investitionsverpflichtung verwiesen. Laut der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) muss das Gesetz zudem der EU-Kommission vorgelegt werden. Diese hat drei Monate Zeit für die Prüfung. Bis dahin kann das Vorhaben nicht weiterverfolgt werden. Eine Umsetzung vor der geplanten Bundestagswahl im Februar 2025 ist daher unrealistisch.
Die rechtlichen Bedenken stehen im Widerspruch zu einem Gutachten der Produktionsallianz von September 2023 sowie Frankreichs Positivbeispiel und ähnlichen Plänen in Österreich. Doch das Justizministerium hat diese Bedenken schon länger, und begehrliche Blicke ins europäische Ausland sind vor dem Hintergrund deutscher Rechtsprechung letztlich nur bedingt von Relevanz.
Der Tax Incentive könnte theoretisch noch beschlossen werden, wenn FDP und/oder CDU/CSU zustimmen. Allerdings stagnieren Verhandlungen mit den Bundesländern. Sie fordern einen Finanzausgleich für erwartete Steuerausfälle. Aufgrund der verzögerten Haushaltsplanungen des Bundes wird dies frühestens 2025 möglich. Ein Steuererleichterungsmodell in dieser Legislaturperiode wäre daher nur begrenzt umsetzbar. Länder müssten wegen Minderausgaben auf Basis eines vorläufigen Hauhalts zunächst auf Einnahmen verzichten. Politischer Konsens ist in dieser Situation schwer zu erreichen.
Die CDU erklärt, haushaltswirksame Gesetze vor der Wahl nicht zu unterstützen. Dies erscheint angesichts der Lage nachvollziehbar. Das FFG hingegen wurde im Kulturausschuss ausführlich beraten und angepasst.
Kritik richtet sich an die Beauftragte der Bundesministerin für Kultur und Medien Claudia Roth. Ihre Fähigkeit, Mehrheiten für komplexe Vorhaben zu sichern, wird angezweifelt. Laut Christian Sommer (MPA) war ein Kardinalfehler, die Investitionsverpflichtung mit dem Steueranreizmodell zu verknüpfen. Ohne diese Verbindung hätte der Tax Incentive längst verabschiedet werden können.
Beide Vorhaben werden nun der BKM zugeschrieben. Ihr Scheitern steht symbolisch für die Zerbrechlichkeit der Ampelkoalition. Gleichzeitig verdeckt dies jedoch die Ursprünge der Reform. Sowohl Tax Incentive als auch Investitionsverpflichtung wurden 2021 von der Filmwirtschaft selbst initiiert.
Die politische Lage belastet die Branche zunehmend. Produktionsunternehmen verlagern Projekte ins Ausland. Statt Produktionen in Deutschland zu stärken, werden Produzenten am deutschen Markt zu Händlern von Verwertungsrechten an im Ausland hergestellten Produkten. Ob dieses Marktverhalten die Mehrheitsfähigkeit einer Automatisierung von Staatssubventionen für diese Akteure im nächsten Deutschen Bundestag steigert, darf man anzweifeln.
Die Finanzierung bleibt schwierig. Bis ein Bundeshaushalt 2025 beschlossen ist, stehen weniger als die Hälfte der Mittel bereit. Gleichzeitig verschärfen Länder wie Bayern ihre Sparmaßnahmen. Dort werden globale Haushaltssperren auf 15% erhöht, und mit ihnen auch die Sperren von Haushaltstiteln für Fördertöpfe.
Die Reformziele bleiben ambitioniert. Doch der Weg dorthin wird durch politische und wirtschaftliche Unsicherheiten blockiert. Denn die wirklich großen politischen Aufgaben bestehen nicht aus dem temporären Stopfen von Subventions- und Haushaltslöchern, sondern aus der Transformation zu einem neuen und langfristigen staatspolitischen „Normal“, in welche sich die gesamte Wirtschaft – und damit auch die hochsubventionierte Kultur- und Medienwirtschaft – irgendwie wird einfügen müssen. Das Beschaffen politischer Mehrheiten für die Kultur ist in der gegenwärtigen Situation eine denkbar schwierige Aufgabe. Offenkundig sind versierte und kundige Kulturpolitiker selbst eine prekäre Spezies. Die Filmwirtschaft hingegen glänzte in den vergangenen Jahren nicht dadurch, sich mit anderen Kultursparten und kulturpolitischen Zielen zu identifizieren oder zuminstst abzustimmen und gezielt füreinander einzutreten. Auch dies scheint sich nun zu rächen.
