Geplant ist Rundfunkbeitrag per Verordnung ab 2027 – den Landtagen verbleibt ein Veto-Recht
Die F.A.Z. berichtet am 27. Okotber 2024 in ihrer Online-Ausgabe über einen noch nicht beschlossenen Plan der Minsterpräsidentenkonferenz, den Konflikt um die Gebührenerhöhung, die der Empfehlung der KEF folgt, mit einem Kompromiss zu lösen, der den politischen Einfluss künftig reduziert.
Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) deutete nach der Tagung an, man habe eine Lösung, die alle mittrügen. Es sei „ein gutes Signal, dass wir nicht nur zur Reform, sondern auch zur künftigen Finanzierung eine Vereinbarung getroffen haben“. Weiters zitiert die F.A.Z. den Vorsitzenden der Rundfunkkommission und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), welcher einen „Systemwechsel“ bei der Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen ankündigte und von einer Lösung sprach, die die „Temperatur der Debatte herunterfahren und den politischen Einfluss verringern“ werde.
Die Länder greifen nun einen Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts auf: Der Beitrag wird künftig per Verordnung festgesetzt. Die Karlsruher Richter hatten in ihren Urteilen vom 11. September 2007 und 20. Juli 2021 darauf verwiesen. Die „Beitragsfestsetzung durch Verordnung“ bedeutet, dass die KEF-Empfehlung, wenn sie im Rahmen der allgemeinen Teuerungsrate liegt, per Erlass als Gebühr festgelegt wird – ohne Zustimmung der Landtage. Nur wenn ein Bundesland sein Veto gegen die KEF-Empfehlung (nach unveränderten Ermittlungs-Verfahren) einlegt, greift das bisherige Ratifizierungsverfahren, bei dem die Landesparlamente mitwirken. Dies reduziert den Einfluss durch neue Mehrheiten in den Landtagen auf die grundlegende Finanzierungsmechanik des öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der bisherige Entwurf des Finanzierungsstaatsvertrags, der eine reine Indexierung vorsah, stieß hingegen auf breite Ablehnung.
Die Beschlüsse lassen vermuten, so die F.A.Z., dass die nächste Beitragsempfehlung der KEF (erst) 2027 erfolgen wird. Man erwarte, „dass die Rundfunkanstalten heute schon mögliche Einspar- und Strukturoptimierungen nutzen“ und dass diese „in der nächsten Bedarfsanmeldung den Reformen Rechnung tragen“. Bis April 2025 müssen die Anstalten daher ihren Finanzbedarf für 2027 bis 2029 unter Berücksichtigung der Reformen anmelden. Das ermöglicht der KEF eine neue Empfehlung. Dann könnte der Beitrag erstmals per Rechtsverordnung festgesetzt werden, was auch zu einer niedrigeren oder sogar ausbleibenden Erhöhung führen könnte.
Alle Länder sind sich dem Vernehmen nach einig, dass mit dieser Lösungsformel der Beitrag von 18,36 Euro bis zum 31. Dezember 2026 unverändert bleibt. Da noch rechtliche Fragen zu klären sind, wird der Beschluss im Dezember verkündet. Im Anschluss müssen die Vorhaben noch die Länderparlamente passieren. Lehnt auch nur ein Landtag die Reform ab, ist das gesamte Verfahren gescheitert. Man geht davon aus, dass die Sender bis dahin auf einen theoretisch denkbaren Gang vor das Bundesverfassungsgericht verzichten werden, um eine Beitragserhöhrung zum 1. Januar 2025 durchzusetzen. Abschließend zitiert die Zeitung den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CDU): „Wir leben im zweiten Jahr einer Rezession, da müssen alle maßhalten.“
Der Autor des F.A.Z.-Artikels Helmut Hartung, der gleichzeitig auch als Chefredakteur der Plattform medienpolitik.net fungiert, hatte im April in einem Gastbeitrag für das Magazin „Politik & Kultur“ des Deutschen Kulturrat eine mögliche Freigabe der bisher gesperrten Beitragsrücklagen in Höhe von rund einer Milliarde Euro in den Raum gestellt, mit der die Sender von einem „Gang nach Karlsruhe“ abgehalten und gleichzeitig die geforderten Reformprozesse finanziert werden könnten. Hiervon war in der öffentlichen Berichterstattung nach der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz nach unserem Wissen jedoch nirgends mehr die Rede.
