Wissenswertes zum Jahr 2024

Neuerungen für 2024 im Bereich Finanzen, Lohn & Vorsorgebeiträge in kompakter Form:

(Zum Nachschlagen der Entwicklungen siehe auch unsere letztjährige Aufstellung “Wissenswertes zum Jahr 2023“)

  • Neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen KV steigt auf 62.100 Euro im Jahr (5.175 Euro im Monat) und die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 69.300 Euro (5.775 Euro im Monat)
  • Die Beitragsbemessungsgrenzen für die allgemeine gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern (West) von 7.300 Euro auf 7.550 Euro und in den neuen Bundesländern (Ost) steigt sie von 7.100 Euro (Ost) auf 7.450 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der RV, welches zur Bestimmung der Entgeltpunkte dient, wird im Jahr 2023 45.358 Euro betragen (43.142 Euro im Jahr 2023). Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung steigt auf 3.535 Euro pro Monat (West) bzw. 3465 Euro (Ost)
  • Die Beitragsbemessungsgrenzen der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöhen sich auf 9.300 Euro pro Monat (West) bzw. 9.200 Euro (Ost)
  • Der Abgabensatz für die KSK verharrt 2024 lt. Künstlersozialabgabenverordnung vom 8. September 2023 bei 5%
  • Die allgemeinen Krankenkassenbeiträge liegen 2024 durchschnittlich bei 14,6 Prozent. Die durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeiträge für Arbeitnehmer erhöhen sich von 1,6% im Jahr 2023 auf 1,7%
  • Der Arbeitgeber Höchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) erhöht sich 2023 von 403,99 Euro auf 421,77 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich von 4.987,50 Euro auf 5.175 Euro
  • Die Insolvenzgeldumlage für Arbeitgeber verbleibt 2024 bei 0,06%
  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,42 Euro brutto pro Stunde. Die nächste Erhöhung (auf 12,84 Euro) ist für Anfang 2025 vorgesehen. Ausgenommen vom Mindestlohn sind Auszubildende, Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in der Wiedereingliederungsphase (6 Monate), Selbstständige, ehrenamtlich Tätige, Pflichtpraktikanten sowie freiwillige Praktikanten für die berufliche oder Studien-Orientierung bis zu 3 Monaten
  • Ab 1. Januar 2024 erfolgt, gebunden an die Erhöhung des Mindestlohns, eine Erhöhung der Minijob-Obergrenze von 520 Euro auf 538 Euro
  • Erhöhrung der Mindest-Ausbildungsvergütungen für neu begonnene Ausbildungen ab 1. Januar 2024. Informationen hierzu u.a. beim DIHK.
  • Die Sachbezugswerte für geldwerte Verpflegungsleistungen werden angepasst. Der Monatswert wird am 01. Januar 2024 von 288 Euro auf 313 Euro steigen. Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten sind daher voraussichtlich 2,17 Euro für ein Frühstück (bisher 2,00 Euro) und 4,13 Euro für ein Mittag- oder Abendessen (bisher 3,80 Euro) anzusetzen
  • Das jährliche steuerfreie Einkommen (Grundfreibetrag) wird ab 2024 für Ledige auf 11.604 Euro (für Ledige) angehoben, für Verheiratete auf 23.208 Euro, wie bereits 2022 geplant wurde. Auch die sogenannten Tarifeckwerte (Steuersatz-Schwellen) werden 2024 angehoben, mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten “Reichensteuer”
  • Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 6.384 Euro und zusätzlich ein Freibetrag von 2.928 Euro für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Die Höhe des Kindergelds bleibt bei einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat (zzgl. Kinderzuschlag bei niedrigen Einkommen). Geplant ist die Einführung einer neuen Kindergrundsicherung ab Anfang 2025, welche das Kindergeld-System ablösen soll
  • Der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende verbleibt bei 4.260 Euro
  • Die “Düsseldorfer Tabelle” (PDF des OLG Düsseldorf) als Richtlinie zur Bemessung eines angemessenen Kindsunterhalts wird 2024 erneut angepasst
  • Für Juli 2024 ist nach bisherigen Modellrechnungen 2023 eine Rentenerhöhung um 3,5%. Eine genaue Festsetzung erfolgt im Frühjahr 2024 nach Vorlage der Daten zur Lohnenwicklung
  • Der steuerpflichtige Rentenanteil bei Neu-Rentnern steigt von 83% auf 84%
  • Die Freigrenze zum Solidaritätszuschlag wird von bisher 17.543 Euro auf 18.130 Euro angehoben (36.260 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
  • Der Sparerpauschbetrag verbleibt bei 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für Ehepartner
  • Die Regelsätze für Bürgergeld steigen Anfang 2024 deutlich. Die neue Tabelle findet sich auf dieser Webseite der Bundesregierung
  • Steuerfreiheie Inflationsausgleichsprämien bleiben bis zum 31. Dezember 2024 möglich. Die Entscheidung über diese Sonderzahlungen liegt im Ermessen der Unternehmen, sofern sie nicht tarifvertraglich vereinbart sind
  • Familien stehen in den kommenden beiden Jahren 2024 und 2025 nun 15 bezahlte Kinderkrankentage zu – pro Kind und Elternteil (30 Tage für Alleinerziehende). Neu ist ab 2024 die Einführung eines Kinderkrankengelds, wenn es medizinische Gründe dafür gibt, dass sie bei ihrem erkrankten Kind im Krankenhaus dabei sind – zahlbar für die Dauer des stationären Aufenthalts

Weitere Neuerungen:

  • Die Gas- und Strompreisbremsen laufen Ende 2023 aus. Eine bereits beschlossene Verlängerung wurde zurückgenommen
  • Steigende Heiz- und Tankkosten 2024 durch Erhöhung des CO2-Preises von 30 Euro auf 40 Euro
  • Ab 1. Januar 2024 gilt in der Gastronomie wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent
  • Einführung des verpflichtenden, einheitlichen Ladekabelstandards USB-C ab 28. Dezember 2024
  • Einführung einer Mautpflicht für für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (bisher ab 7,5 Tonnen)
  • Einführung einer Blackbox-Pflicht für ab dem 7. Juli 2024 neuzugelassenen PKW
  • Auslaufen der Anerkennung als hinreichende Winterbereifung von “M+S”-Reifen (Allwetterreifen), die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, am 30. September 2024! Ab dann müssen als Winterbereifung anerkannte Winter- und Allwetterreifen das Alpine-Symbol (ein Piktogramm mit Schneeflocke) aufweisen.

(Alle Angaben ohne Gewähr)