Wissenswertes zum Jahr 2023

Neuerungen für 2023 im Bereich Finanzen, Lohn & Vorsorgebeiträge in kompakter Form:

(Zum Nachschlagen der Entwicklungen siehe auch unsere letztjährige Aufstellung “Wissenswertes zum Jahr 2022“)

  • Neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen KV steigt auf 59.850,00 Euro im Jahr (4.987,50 Euro im Monat) und die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66.600 Euro (5.550 Euro im Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung (AV) erhöht sich auf 7.300 Euro pro Monat in den alten Bundesländern (West) bzw. 7.100 Euro in den neuen Bundesländern (Ost)
  • Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern (West) von 7.050,00 Euro auf 7.300 Euro und in den neuen Bundesländern (Ost) steigt sie von 6.750,00 Euro (Ost) auf 7.100 Euro. Das Durchschnittsentgelt in der RV, welches zur Bestimmung der Entgeltpunkte dient, wird im Jahr 2023 vorläufig 43.142 Euro betragen (38.901 Euro im Jahr 2022). Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung steigt auf 3.395 Euro pro Monat (West) bzw. 3.290 Euro (Ost)
  • Die Beitragsbemessungsgrenzen der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöhen sich auf 8.950 Euro pro Monat (West) bzw. 8.700 Euro (Ost).
  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich ab 2023 komplett von der Steuer absetzen
  • Das jährliche steuerfreie Einkommen (Grundfreibetrag) wird ab 2023 für Ledige auf 10.908 Euro (für Ledige) angehoben, für Verheiratete auf 21.816 Euro, und für 2024 ist eine weitere Anhebung auf 11.604 Euro (23.208 Euro für Verheiratete) vorgesehen. Auch die sogenannten Tarifeckwerte (Steuersatz-Schwellen) werden entsprechend der erwarteten Inflation sowohl 2023 als auch 2024 angehoben, mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten “Reichensteuer”
  • Erhöhung des Kinderfreibetrags von 5.620 Euro auf 5760 Euro, und Erhöhung des Kindergelds auf einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat
  • Der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende steigt von 4.008 Euro auf 4.260 Euro
  • Die “Düsseldorfer Tabelle” (PDF des OLG Düsseldorf) als Richtlinie zur Bemessung eines angemessenen Kindsunterhalts wird 2023 erneut angepasst
  • Für Juli 2023 ist nach Modellrechnungen im Rentenversicherungsbericht 2022 eine Rentenerhöhung um 3,5% in den alten Bundesländern geplant, sowie um 4,2 Prozent in den neuen Bundesländern. Eine genaue Festsetzung erfolgt im Frühjahr 2023 nach Vorlage der Daten zur Lohnenwicklung
  • Der Abgabensatz für die KSK steigt 2023 von 4,2% auf 5%
  • Die Krankenkassenbeiträge steigen zum 01. Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent. Die durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeiträge für Arbeitnehmer erhöhen sich von 1,3% im Jahr 2022 auf 1,6% im Jahr 2023
  • Der Arbeitgeber Höchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) erhöht sich 2023 von 384,58 Euro auf 403,99 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich von 4.837,50 Euro auf 4.987,50 Euro
  • Die Insolvenzgeldumlage für Arbeitgeber sinkt zum 01. Januar 2023 von 0,09% auf 0,06%
  • Die Freigrenze zum Solidaritätszuschlag wird von bisher 16.957 Euro auf 17543 Euro angehoben
  • Der Sparerpauschbetrag erhöht sich von 801 Euro auf 1000 Euro für Alleinstehende, bzw. auf 2000 Euro für Ehepartner
  • Die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag erhöht sich 2023 auf maximal 210 Tage und 1260 Euro pro Jahr, und wird entfristet
  • Das Arbeitslosengeld II, genannt Hartz IV, wird ab 01. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst. Hierdurch erhöht sich der letzte Anspruchs-Regelsatz von 449 Euro auf 502 Euro für Alleinstehende. Auch die Sätze für Ehegatten und Lebenspartner, Jugendliche und Kinder erhöhen sich. Daneben werden auch die Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten für eine Wohnung vom Jobcenter übernommen. Die sogenannte Angemessenheitsprüfung der Miet- und Betriebskosten erfolgt erst nach einer Karenzzeit von einem Jahr. Im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld gilt eine Vermögensfreigrenze von 40.000 Euro für den Antragsteller sowie von 15.000 Euro für jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft, danach verringert sich die Freigrenze auf 15.000 Euro für jede Person
  • Der gesetzliche Mindestlohn war zuletzt am 01. Oktober 2022 auf 12,00 Euro per Kabinettsbeschluss erhöht worden. Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 ist dieser damit um über 70% gestiegen. Mitte 2023 soll die turnusmäßig tagende Expertenkommission die nächste Erhöhung vorschlagen, welche frühestens Anfang 2024 in Kraft treten würde. Ausgenommen vom Mindestlohn sind Auszubildende, Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in der Wiedereingliederungsphase (6 Monate), Selbstständige, ehrenamtlich Tätige, Pflichtpraktikanten sowie freiwillige Praktikanten für die berufliche oder Studien-Orientierung bis zu 3 Monaten
  • Erhöhrung der Mindest-Ausbildungsvergütungen für neu begonnene Ausbildungen ab 1. Januar 2023. Informationen hierzu sowie zu weiteren Änderungen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), welche am 01. Januar 2020 in Kraft getreten waren, beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Für Juli 2023 ist nach Modellrechnungen im Rentenversicherungsbericht 2022 eine Rentenerhöhung um 3,5% in den alten Bundesländern geplant, sowie um 4,2 Prozent in den neuen Bundesländern. Eine genaue Festsetzung erfolgt im Frühjahr 2023 nach Vorlage der Daten zur Lohnenwicklung
  • Der steuerpflichtige Rentenanteil bei Neu-Rentnern steigt von 82% auf 83%
  • Nach der Wiedereinführung des Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosenversicherung für Rentner ab 1. Januar 2022 greift nun eine weitere Neuregelung: Ab Januar 2023 fällt die bisherige Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten weg. Diese Regelung kann als Anreiz zum früheren Renteneintritt gesehen werden, kann aber auch Anreize zu einem längeren Verbleib im Arbeitsleben geben
    Nähere Informationen zu den Hinzuverdienstgrenzen (FAQ der Deutschen Rentenversicherung)
    Nähere Informationen zur Beschäftigung von Rentnern bei der Techniker Krankenkasse (Online-PDF-Broschüre – Stand Oktober 2022)
  • Nach einer langen Einführungsphase wird ab 2023 die eletronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch für Arbeitgeber verpflichtend
  • Ab 01. Januar 2023 werden Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung nur noch mithilfe digitalisierter Daten durchgeführt. Eine verlängerte Übergangsfrist zur Umstellung auf entsprechende Software gibt es nur fallweise auf Antrag
  • Eine Erhöhung der Minijob-Obergrenze von 450 Euro auf 520 Euro erfolgte bereits im Oktober 2022 zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns
  • Die Steuerfreiheit von Sonderzahlungen aufgrund der Corona-Krise wurde durch eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie ersetzt, welche noch bis zum 31. Dezember 2024 gewährt wird. Die Entscheidung über diese Sonderzahlungen liegt im Ermessen der Unternehmen, sofern sie nicht tarifvertraglich vereinbart sind
  • Die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzabeitergeld gilt vom 01. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023. Informationen hierzu beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  • Im Zuge der 13. Verordnung zur Änderung der SV-Entgeldverordnung werden die Sachbezugswerte für geldwerte Verpflegungsleistungen angepasst. Der Monatswert wird am 01. Januar 2023 von 270 Euro auf 288 Euro steigen. Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten sind daher voraussichtlich 2 Euro für ein Frühstück (bisher 1,87 Euro) und 3,80 Euro für ein Mittag- oder Abendessen (bisher 3,57 Euro) anzusetzen (Quelle: Techniker-Krankenkasse)
  • Ab März 2023 greift eine Gas- und Strompreisbremse bei Strom und Gas, rückwirkend ab Januar 2023. Die Obergrenze für den Arbeitspreis bei Strom, Gas und Fernwärme legt einen Basispreis von 40 Cent (Strom), 12 Cent (Gas) und 9,5 Cent (Fernwärme) für 80 Prozent des Verbrauchs (bemessen am Vorjahresverbrauch) fest
  • Eine Übersicht über aktuelle und geplante Bürger-Entlastungen bietet eine Übersicht der deutschen Bundesregierung

Weitere Neuerungen:

  • EU-Führerscheine: Die Umtausch-Pflicht für ältere Kfz-Führerscheine schreitet fort. Für die Jahrgänge 1995 bis 1964 gilt als Frist der 19. Januar 2023, und für die Jahrgänge 1965 bis 1970 der 19. Januar 2024 für den Umtausch ihrer älteren Führerscheine (“Lappen”)
  • Übergangsfrist zur Nachrüstung von Kfz-Verbandskästen um Schutzmasken endet zum 31. Januar 2023
  • Erhöhung der LKW-Maut ab 7,5to auf deutschen Bundesverkehrswegen in Abhängigkeit der Achsenzahl, der Emissionsklasse sowie der Gewichtsklasse der Fahrzeugkombination. Für den 01. Januar 2024 ist eine große Maut-Reform geplant, welche dann Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit einbeziehen soll und eine CO2-Maut beinhalten wird
  • Ab 01. Januar 2023 greift die Digitalisierung der Meldungen zur gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen mithilfe der neuen Unternehmensnummern (UNR.S)
  • Auslaufen der derzeit gültigen Corona-Regeln zum 07. April 2023, einschließlich der Corona-Arbeitsschutzverordnung
  • Gastronomische Angebote “to Go” (Speisen und Getränke) müssen ab 01. Januar 2023 alternativ auch in Mehrweg-Verpackungen angeboten werden

(Alle Angaben ohne Gewähr)