Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2023

Kulturetat um 5,6 Prozent geringer veranschlagt – Filmförderung stagniert

Berlin; Im vorliegenden Haushaltsentwurf der Deutschen Bundesregierung für 2023 (Gesetzentwurf 20/3100; als PDF auf Bundestag.de) sind für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 2,2 Milliarden Euro für die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) etatisiert nach 2,3 Milliarden Euro als Soll für 2022. Das Minus geht fast vollständig auf geringer veranschlagte Ausgaben für Investitionen (2023: 413,2 Mio. Euro, – 81,4 Mio. Euro) und für Zuweisungen und Zuschüsse (2023: 1,5 Mrd. Euro, – 37,3 Mio. Euro) zurück. Ein Teil des Minus erklärt sich aus Sonderveranschlagungen im Jahr 2022, die der Haushaltsausschuss während der Haushaltsberatungen beschlossen hatte.

Hierunter fällt unter anderem der Ansatz für das “Zukunftsprogramm Kino”. Für 2023 sind 15 Millionen Euro statt 25 Millionen Euro vorgesehen. Zur Begründung wird auf eine Sonderveranschlagung im Vorjahr verwiesen, welche nun auszugleichen sei. Mit derselben Begründung erklärt der Entwurf das Minus bei den Zuschüssen für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland (2023: 68,4 Millionen Euro, – 31,4 Mio. Euro). In beiden Fällen hatte der Haushaltsausschuss die Ansätze des Regierungsentwurfes während der Beratungen noch deutlich angehoben.

Die Förderung deutscher Künstler ist mit 4,4 Millionen Euro etatisiert. Das liegt geringfügig über dem Vorjahresniveau. Neu eingestellt wurde ein Betrag von 6 Millionen Euro für die Förderung  für geflüchtete Kultur- und Medienschaffende. Die Mittel zur Filmförderung werden laut Entwurf mit 33,6 Millionen Euro auf dem Niveau des Jahres 2022 liegen (nach 36 Millionen im Haushaltsjahr 2021).

Mit diesem Haushaltsentwurf zeigt sich, was bereits zu befürchten stand, nämlich dass die umfangreichen pandemiebedingten Zuschüsse zur Stützung der Finanzierungsstrukturen der Kulturwirtschaft nunmehr nicht nur bedarfsgerecht zurückgefahren werden, sondern dass die nötige Haushalts- und Schuldenkonsolidierung auch Etat-Einsparungen zur Gegenfinanzierung vorheriger Sonderveranschlagungen mit sich bringen. Hiervon ist der Filmsektor im Vergleich zu anderen Kultursparten wenig betroffen.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte den Vorschlag geäußert, den Kulturetat 2023 um 148 Millionen Euro bzw. um sieben Prozent zu erhöhen. In der Vorlage des Etatentwurfes der Bundesregierung kommen die vom Haushaltsausschuss geplanten Erhöhungen jedoch bislang nicht vor. Die endgültige Entscheidung über den Bundeshaushalt liegt beim Bundestag – die erste Lesung ist für die erste Sitzungswoche im September 2022 (05.-09.09.2022) vorgesehen.