BG ETEM Regel-Update Version 16

Eine neu kommentierte Fassung der BG ETEM Handlungshilfe verweist auf fortbestehende Regeln zum Corona-Arbeitsschutz

Am 06. April 2022 hat die BG ETEM ihre branchenspezifische Handlungshilfe “Filmproduktion” (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard) mit einem neuen einleitenden Kommentar per Rundschreiben veröffentlicht, während die weiteren Abschnitte bewusst unverändert bestehen bleiben (Anmerkung der Red.: Die Edition selbst ist auf den 24. März 2022 datiert).

Die BG ETEM bestätigt hiermit, was wir bereits in unserem Beitrag “3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht entfallen” vom 18. März 2022 berichtet hatten:
“Die Politik lockert die Corona-Regeln im Alltag. Seit Anfang dieser Woche sind Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen fast überall aufgehoben. Nur noch im öffentlichen Nahverkehr, in Krankenhäusern und Arztpraxen müssen Mund und Nase bedeckt werden.  Auf die Arbeitswelt sind die Erleichterungen jedoch nicht anwendbar, denn für Betriebe gilt weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (zuletzt novelliert am 17.03.2022) und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).”

Die Folgerungen aus dem Arbeitsschutz für Filmproduktionsbetriebe sind, wie bisher, in der Handlungshilfe der BG ETEM – Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse zusammengefasst. Diese Empfehlung beschreibt die geeigneten Schutzmaßnahmen, insbesondere das Schutzstufenkonzept (Abschnitt 12.1) als Ersatzmaßnahme, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten und keine Masken getragen werden können.

Die jeweils aktuelle Fassung der BG ETEM Handlungshilfe findet sich stets aktuell als Download bei der BG ETEM.

Die Version 16 der Handlungshilfe steht in einer farblich markierten Änderungs-Fassung (erstellt von der BG ETEM) hier zum Download bereit:

Für Hintergrund-Informationen zur Corona-Krise verweisen wir auf die Linksammlung auf der BvP-Themenseite.