Wissenswertes zum Jahr 2022

Neuerungen für 2022 im Bereich Finanzen, Lohn & Vorsorgebeiträge in kompakter Form:

 

  • Keine Änderungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung, der Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung, beim durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeitrag, beim maximalen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung und bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung (siehe auch: “Wissenswertes zum Jahr 2021“)
  • Wiedereinführung des Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosenversicherung für Rentner ab 1. Januar 2022
    Nähere Informationen zur Beschäftigung von Rentnern bei der Techniker Krankenkasse (Online-PDF-Broschüre)
  • Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung sinkt in den alten Bundesländern (West) von 7.100,00 Euro auf 7.050 Euro und in den neuen Bundesländern (Ost) steigt sie von 6.700,00 Euro (Ost) auf 6.750 Euro
  • Das jährliche steuerfreie Einkommen wird ab 2022 für Ledige von 9.696 Euro auf 9984 Euro (für Ledige) angehoben, für Verheiratete auf 19.968 Euro
  • Nach einer Rentenerhöhung im Jahr 2021 ausschließlich in den neuen Bundesländern (0,72%) ist für 2022 eine Rentenerhöhung um 4,4% angekündigt. Sie fällt aufgrund der Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktors um 0,8% niedriger aus. Mit dem Nachholfaktor wird der Ausschluss von Rentenkürzungen bei gesunkenen Lohnsummen nachträglich wieder ausgeglichen – Experten hatten vehement eine Wiedereinführung dieses Ausgleichsinstruments gefordert
  • Die pandemiebedingte Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze für Rentner gilt auch 2022 fort
  • Der steuerpflichtige Rentenanteil bei Neu-Rentnern steigt von 81% auf 82%
  • Betriebsrenten: Wenn ein Teil des Lohns in eine Betriebsrente umgewandelt wird, so wird der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung ab 2022 in Höhe von 15% verpflichtend, wenn sie durch die Umwandlung Sozialversicherungskosten einsparen. Die Entgeltumwandlung zugunsten einer Betriebsrente ist nur erlaubt, wenn ein anzuwendender Tarifvertrag dies ausdrücklich vorsieht (also im Falle gewerkschaftlich tarifgebundener Arbeitnehmer oder bei Gültigkeit eines allgemein verbindlichen Tarifvertrags)
  • Der Abgabensatz für die KSK bleibt auch 2022 bei 4,2%
  • Informationen zum Solidaritätszuschlag auf der Seite des Bundesfinanzministeriums:
    https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Solidaritaetszuschlag/solidaritaetszuschlag.html
  • Neueingeführt wird die grundsätzliche Möglichkeit der Online-Arbeitslosmeldung ab 1.Januar 2022. Voraussetzung ist Nutzung eines gültigen elektronischen Identitätsnachweises (z.B. Online-Ausweisfunktion des Personalausweises)
  • Erhöhung des Regelsatzes für alleinstehende Hartz-Empfänger von 446 auf 449 Euro; die Sätze für Ehegatten und Lebenspartner, Jugendliche und Kinder werden ebenfalls erhöht
  • Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1.Januar 2022 von 9,50 Euro auf 9,82 Euro brutto, sowie ab 1.Juli 2022 auf 10,45 Euro
  • Neue Mindest-Ausbildungsvergütungen ab 1. Januar 2022 – Informationen hierzu beim DIHK
  • Der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende, der wegen der Pandemie 2020 und 2021 von 1908 Euro auf 4008 Euro erhöht worden war, wird ab 2022 dauerhaft gewährt
  • Die “Düsseldorfer Tabelle” (PDF des OLG Düsseldorf) als Richtlinie zur Bemessung eines angemessenen Kindsunterhalts wird 2022 für minderjährige Kinder angepasst
  • Der sogenannte Kinderzuschlag steigt für Anspruchsberechtigte von 205 Euro auf 209 Euro (siehe Agentur für Arbeit)
  • Neuer Plan: Nach mehrfacher Verschiebung der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startet ab 1. Januar 2022 die elektronische Meldung zwischen Ärzten und Krankenkassen, ab 1. Juli 2022 startet dann das digitale Übermittlungsverfahren an die Arbeitgeber
  • Mehr Meldepflichten bei Minijobs: Bei der Meldung von Minijobs bei der Minijob-Zentrale sind nun neben der Steuernummer auch die Identifikationsnummer und die Art der Versteuerung zu melden, sowie Angaben zur Krankenversicherung für die Dauer der Beschäftigung. Zu melden ist bei kurzfristigen Minijobbern auch, ob diese noch einen weiteren kurzfristigen Minijob hat oder im laufenden Kalenderjahr hatte – dies ist auch in den Entgeltunterlagen zu dokumentieren. Eine Erhöhung der Minijob-Obergrenze von 450 Euro ist für 2022 in Planung
  • Corona-Bonus: Sonderzahlungen aufgrund der Corona-Krise sind noch bis März 2022 steuer- und sozialabgabenfrei (gilt auch für Minijobs)
  • Die Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (KugV) verlängert sich vorläufig bis zum 31.März 2022, auch die Möglichkeit der maximalen Bezugsdauer von 24 Monaten wird bis dahin verlängert. Die Sozialversicherungskosten hierfür werden ab Anfang 2022 jedoch nur noch anteilig zur Hälfte übernommen
  • Preiserhöhungen der Deutschen Post beim Briefporto.
    Informationen unter: https://www.deutschepost.de/de/a/brief-preis-aenderungen-2022.html
  • Kein Verkauf von Tickets mehr durch das Zugpersonal an Bord von Zügen der Deutschen Bahn
  • Pfandpflicht für Einweg-Plastikgetränkeflaschen und Getränkedosen ab 1. Januar 2022 (Übergangsfrist für Bestandsware bis 1. Juli 2022)
  • Alte graue oder rosafarbenen Führerscheine laufen teilweise 2022 aus und müssen umgetauscht werden
    Nähere Informationen bei der Verbraucherzentrale im Netz

(Alle Angaben ohne Gewähr)