#betriebsklimaschutz.de

Neues Online-Portal der Antidiskiminierungsstelle des Bundes stellt 25 beispielhafte Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung vor – davon 3 aus der Film- und TV-Branche

Aus 120 identifizierten Maßnahmen wählte ein Expert*innenteam im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Zeitraum von September 2020 bis März 2021 im gesamten Bundesgebiet 25 Projekte aus, die vertieft analysiert wurden.

„All diese Beispiele haben Vorbildcharakter. In unserem neuen Internet-Portal zeigen wir unter www.betriebsklimaschutz.de konkret auf, wie andere Unternehmen die Maßnahmen für ihr Betriebsumfeld nutzbar machen können“. Die Beispiele Guter Praxis stammen aus privaten Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und dem öffentlichen Dienst. Sie berücksichtigen verschiedene Branchen und Betriebsgrößen und beschreiben Maßnahmen der Prävention und Intervention wie beispielsweise Leitlinien und Verhaltenskodizes, Fortbildungen, Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten, Beratung und Unterstützung von Betroffenen und Betriebsvereinbarungen.

Aus der Filmbranche werden folgende Praxis-Beispiele vorgestellt:

Die drei Branchenbeispiele zeigen zwar, dass die Filmproduktion “auf dem Weg” ist. Doch die weiteren Beispiele zeigen auch, welche Hebel zu stellen sind, um nicht nur das Gefühl der Sicherheit zu verbessern, sondern um eine sich selbst tragende sichere Arbeitsumgebung zu erzeugen.
Und mit “Sicherheit” ist hier nicht nur jene von potentiellen Opfern von Diskriminierung (hier unter Anwendung sexueller Belästigung und Gewalt) gemeint, sondern auch die Sicherheit von verantwortlichen Personen der Team-Koordination, Disposition und Personal-Verantwortung auf Projekt-Ebene.

Wo beginnt das Thema? Beim Vertragsschluss. Wenn es vertragliche Rahmensetzungen zum Thema Diskriminierung gibt, dann gibt es im Unternehmen höchstwahrscheinlich auch Support bei der Umsetzung in Form von Dienstanweisungen, Anleitungen, Kommunikations-Formaten und Ansprechpartnern.
Fordert dies ein – zumindest “ggf. für’s nächste Mal”! Denn es handelt sich um eine Unternehmensaufgabe, und ohne diesen Support können die o.g. Projekt-Tätigen nur innerhalb der Grenzen des eigenen Gutdünkens improvisieren – und das ist, wie wir wissen, auf Dauer zu aufwendig, nicht zielführend und nicht nachhaltig.

Zur Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes “Antidiskriminierungsstelle startet Online-Portal #betriebsklimaschutz.de” (27.Juli 2021)

Was ist Diskriminierung?  – Informationsseite (inkl. FAQ’s) der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine fachlich unabhängige Anlaufstelle beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie informiert über Rechte bei Diskriminierung, forscht, berät und entwickelt Empfehlungen zur Verhinderung von Ungleichbehandlungen.