Neue Corona-Arbeitschutzregel konsolidiert den Arbeitsschutz

Am 10.August 2020 wurde die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht, welcher von den Arbeitsschutz-Ausschüssen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet worden ist.
Zum Einen ist sie die lange erwartete Aktualisierung und Präzisierung des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards, welchen das BMAS am 16.April 2020 veröffentlicht hatte. Und zum Anderen wird der Corona-Arbeitsschutz durch diese Regel endlich auf eine solidere Grundlage gestellt.
Der Arbeitsschutzstandard des BMAS war wiederholt in seiner Rechtsgültigkeit in Frage gestellt worden. Die neue Arbeitsschutzregel hebt die Grundlagen dieses Standards auf eine Ebene mit den Technischen Regeln der Gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland (DGUV), welche ihrerseits die verbindlichen Umsetzungsstandards zum Arbeitsschutz in Deutschland darstellen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) schreibt dazu:
“Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Betriebe, die die Regel anwenden, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Gleichwertige oder strengere Regeln, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, müssen jedoch weiterhin beachtet werden. Die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften zur SARS-CoV-2, die sich ebenfalls am Arbeitsschutzstandard des BMAS orientieren, werden zusätzlich für branchenspezifische Konkretisierungen empfohlen.”