Auswahlverantwortung bei Elektrofachkräften

Die Berufsgenossenschaften VBG und BG ETEM  haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Thema: “Anforderungen an die Qualifikation von Personen, die elektrotechnische Arbeiten in
der Veranstaltungs- und Produktionstechnik durchführen
” herausgebracht.

Darin heißt es u.a.:

“Bei den elektrotechnischen Arbeiten in der Veranstaltungs- und Produktionstechnik handelt es sich um sicherheitsrelevante Tätigkeiten, von denen Gefahren für den Ausführenden selbst und – bei nicht fachgerechter Ausführung – für Dritte bestehen. Aus diesem Grund muss der Unternehmer (…) im Rahmen der Auswahlverantwortung strenge Maßstäbe anwenden.

“In der Vergangenheit ist es zu Elektrounfällen mit Personenschäden in der Veranstaltungs- und Produktionstechnik und in Verbindung damit zu Sanktionen durch Behörden gekommen. Nur mit einer konsequenten Einhaltung der im IGVW SQQ1/SQP4 beschriebenen Mindestanforderungen an die elektrotechnische Qualifikation und dem Einsatz der Elektrofachkräfte für Veranstaltungstechnik ist die Betriebssicherheit zu garantieren und ein rechtskonformer Betrieb möglich.
Die Stellungnahme in vollem Wortlaut:

Zur weiterführenden Information hier die Grundlagen: