Wiener Erklärung für Transparenz und klare Arbeitsbedingungen der Filmeditoren in Österreich, der Schweiz und Deutschland

Wie in jedem Jahr trafen sich auch in diesem Herbst die Berufsverbände der Filmeditor aus Österreich (aea), der Schweiz (ssfv) und Deutschland (BFS), diesmal in Wien. Ein Ergebnis dieser Tagung ist diese gemeinsame Erklärung:

“Durch die digitale Entwicklung in der Filmproduktion werden mehr Aufgaben in die Postproduktion verlagert. Da die Filmmaterialkosten keine Rolle mehr spielen, wird zudem wesentlich mehr (und oft in unterschiedlichsten Formaten) gedreht – sehr häufig auch mit mehreren Kameras gleichzeitig. Auch wird die nachträglich massive digitale Bildbearbeitung zum üblichen Eingriff. – Kurz: der Verantwortungsbereich für die Filmeditoren und ihre Assistenten wächst entsprechend.
Paradoxerweise werden genau in diesem Moment dem Schneideraum zwei Kürzungen abverlangt – mit absurden Konsequenzen:
a) die Schnittzeiten werden knapper – und zwar bei sinkenden Honoraren. Dabei wird von den Filmeditoren verlangt, Schnittentscheidungen zu treffen, ohne das gesamte Material genau gesehen zu haben, da dies zeitlich nicht mehr möglich ist.
b) den Filmeditoren werden oft die Assistenten gestrichen. Da nun mehr und mehr das Material von externen Dienstleistungsfirmen zu niedrigen Pauschalpreisen aufbereitet wird, ohne auf die konkreten Notwendigkeiten im Montageprozess einzugehen, vergrößert sich das Pensum für den Filmeditoren in der Verwaltungstätigkeit und der Fehlerbehebung – was die Kosten wiederum hochtreibt.
Die Umschichtung von kalkulierten Kosten zu Lasten der Postproduktion ist kurzsichtig. Die Einsparung professioneller Schnittassistenten führt zu einer Erosion des Wissens. Schnittassistenten, die den technischen Überblick über den gesamten Postproduktionsablauf, eine konsistente Datenaufbereitung gewährleisten und die Kommunikation zwischen den entsprechenden Departments im Filmentstehungsprozess führen, sind dringender denn je!
Zum Finanziellen:
Die Praxis zeigt, dass die in den Kalkulationen veranschlagten Gagen-Höhen von den Produzenten oft nicht an die Leistungsträger (z.B. Filmeditoren) weitergegeben werden.
Zu den Arbeitsbedingungen:
Die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Gesetzgebungen sind unklar. Finanzbehörden und staatliche Sozialversicherungsträger widersprechen einander gegenseitig in den Bewertungen von Angestelltendasein oder Selbständigkeit, oder – wie derzeit in Österreich – Arbeitsverhältnisse in befristetem Ange­stellten­ver­hältnis bzw. in Selbständigkeit schließen sich hinsichtlich einer Arbeitslosenversicherung gegenseitig aus.
Deshalb wenden sich die Filmeditoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
1.) an die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sowie an alle Filmförderanstalten – mit der Forderung einer Offenlegung der Kalkulationen und Finanzierungspläne und der regelmäßigen Kontrolle  von Film- und Fernsehproduktionen. Die Sendeanstalten müssen zudem sicherstellen, dass Auftragsproduktionen ausreichend budgetiert werden.
2.) an die Politik – mit der Forderung nach rechtlich geklärten Situationen in den arbeits- und sozialversicherungsbezogenen Fragen, sowohl was die Selbständigkeit als auch das  Angestellten­verhältnis anbelangt.”

Kontakt BFS:
Bundesverband Filmschnitt Editor e. V.
Frankenstraße 15
10781 Berlin
Tel: 030/23 63 38 66
Fax: 03222/321 46 64
E-Mail: mail(at)bfs-filmeditor.de
Internet: www.bfs-filmeditor.de