Neue Selbstständigkeit: Reformversuch zwischen Rechtssicherheit und Kostenrisiko
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) arbeitet an einem neuen Rechtsrahmen für Selbstständige. Der Referentenentwurf zur „neuen Selbstständigkeit“ reagiert auf jahrelange Unsicherheiten rund um die unscharfe Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit. Die Reaktionen aus Verbänden und Rechtswissenschaft sind widersprüchlich.
Ein dritter Status im Arbeitsmarkt
Im Kern sieht der Entwurf eine zusätzliche Form der Selbstständigkeit vor. Wer selbstständig ist oder werden will soll wählen können: entweder im bisherigen System bleiben oder in die „neue Selbstständigkeit“ wechseln. Diese ist an eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung gebunden.
Im Gegenzug verspricht der Entwurf mehr Rechtssicherheit. Die Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung soll mit der „neuen Selbstständigkeit“ künftig stärker anhand klar definierter Kriterien erfolgen. Bisher relevante Maßstäbe wie Weisungsgebundenheit oder Betriebseingliederung verlieren dagegen an Gewicht.
Ziel ist ein vereinfachtes Verfahren, das sowohl Auftraggebern als auch Selbstständigen mehr Planungssicherheit bietet. Gleichzeitig bleibt das bestehende System parallel bestehen.
Zustimmung und deutliche Kritik
Branchenverbände sehen im Ansatz einen richtigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit, da die bisherigen Kriterien zu oft an der Realität projektbasierter Arbeit vorbeigehen. Ein reduzierter Kriterienkatalog könne die Beauftragung erleichtern.
Deutlich kritischer fallen juristische Analysen aus. Einige Stimmen sprechen von einem „Widerspruch in sich“. Die neue Regelung schaffe zwei Systeme nebeneinander, und setze neben die bisherige Einzelfallprüfung ein weiteres, formalisiertes Verfahren für jeden einzelnen Auftrag, dessen Kriterien erneut nicht klar genug gefasst seien.
Besonders umstritten ist die Verknüpfung von Rechtssicherheit mit Rentenversicherungspflicht. Kritiker sehen darin ein faktisches „Preismodell“ für Rechtssicherheit.
Chancen: Mehr Klarheit und Absicherung
Der Entwurf adressiert ein zentrales Problem moderner Arbeitsmärkte. Viele Unternehmen vermeiden heute die Zusammenarbeit mit Freelancern aus Angst vor Nachzahlungen.
Ein klareres Regelwerk könnte diese Zurückhaltung reduzieren. Für Selbstständige bedeutet dies bessere Planbarkeit und stabilere Auftragslagen. Auch die verpflichtende Altersvorsorge wird von Teilen der Politik als sozialpolitischer Fortschritt gewertet.
Risiken: Kosten, Druck und neue Grauzonen
Kritik entzündet sich vor allem an der Verknüpfung von Rechtssicherheit und Versicherungspflicht. Selbstständigenverbände sehen darin ein „Bezahlmodell“ für rechtliche Klarheit. Insbesondere kammerpflichtige Selbstständige mit ihren bereits bisher verpflichtenden Beiträgen zu Versorgungswerken und auch die Gruppe arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger sehen sich klar benachteiligt.
Die Ausgestaltung des Entwurfs wirft in der Tat Fragen auf. Juristen weisen darauf hin, dass das Risiko der Scheinselbstständigkeit nicht vollständig entfällt. Denn das Modell ist freiwillig, sodass parallel auch Selbstständigkeit nach dem bisherigen Modell weiterhin erhalten bleibt.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass Beiträge zur Rentenversicherung die Selbstständigen allein tragen sollen. Insbesondere bei geringverdienenden Soloselbstständigen können so überproportional hohe Beiträge ausgelöst werden.
Gerade bei knappen Budgets könnten zusätzliche Sozialabgaben dazu führen, dass weniger externe Fachkräfte eingesetzt werden. Dies träfe insbesondere prekäre Gruppen, wie jene der Gründer sowie der freiwilligen und unfreiwilligen Teilzeit-Selbstständigen, welche ihre Chancen in der flexibleren Arbeitswelt der Selbstständigkeit suchen.
Zudem besteht die Gefahr indirekten Zwangs. Unternehmen könnten bevorzugt mit „neuen Selbstständigen“ arbeiten. Wer im alten System bleibt, hätte weiterhin Rechtsunsicherheit. Gewerkschaften wie ver.di fordern daher Nachbesserungen, insbesondere eine stärkere Beteiligung der Auftraggeber an der sozialen Absicherung.
Juristen verweisen weiters darauf, dass unbestimmte Begriffe neue Streitfragen erzeugen könnten. Denn es bleibt unklar, wie die neuen Selbstständigkeitskriterien in der Praxis ausgelegt werden. Es besteht die Befürchtung, dass diese entsprechend der bisherigen Prüfpraxis ausgelegt werden. Und genau diese Praxis war es, die zuletzt in hohem Maße als selbstständigkeitsunfreundlich wahrgenommen wurde.
Kultur- und Medienarbeit zwischen Flexibilität und Regulierung
Der Deutsche Kulturrat hat im Dezember 2025 betont, dass sowohl die abhängige Beschäftigung, die Selbstständigkeit als auch die hybride Erwerbstätigkeit für den Kultur- und Medienbereich konstitutiv sind. In der Film- und Medienbranche ist der überwiegende Teil der Tätigkeiten durch Projektbefristungen geprägt. Insbesondere im Bereich gestalterischer Filmberufe besteht oft Unsicherheit, ob solche Tätigkeiten als selbstständig gelten.
Mit der „neuen Selbstständigkeit“ könnten diese Tätigkeiten rechtssicher beauftragt werden, sofern die Beteiligten die Kriterien erfüllen und Beiträge zahlen. Wenn da nicht das verpflichtende Kriterium wäre, dass die Leistung des Auftragnehmers nicht höchstpersönlich zu erbringen sei. Dies lässt sich zwar leicht in Verträge schreiben, geht jedoch an den Erfordernissen der Branche regelmäßig vorbei.
Eine persönliche Leistungserbringung ist, wie bei vielen weiteren wissensbasierten Tätigkeiten von spezialisierten Experten, regelmäßig von beiden Vertragspartnern erwünscht. Gerade im Kultur- und Medienbereich ist diese Frage darüber hinaus eng mit Themen des Urheberrechts sowie der vertraglichen Gestaltung von Verwertungsrechten verknüpft. Die Auswahlentscheidung für künstlerische und gestaltende Berufsspezialisten wird kein Kulturbetrieb veräußern, zumal diese nicht nur für den Erfolg von Produktionen konstituierend ist, sondern oft auch als Kriterium für öffentliche und private Kulturförderung entscheidend sein kann. Üblich sind regelmäßig Vereinbarungen zu einem Vorschlagsrecht für kreativ verantwortliche Mitwirkende.
Fazit
Der Referentenentwurf zur „neuen Selbstständigkeit“ adressiert ein zentrales Problem des modernen Arbeitsmarkts. Er verspricht mehr Klarheit für die rund 20% der selbstständigen Projekttätigen in der Filmwirtschaft, verknüpft diese jedoch mit neuen Pflichten bei gleichzeitiger Neuausrichtung persönlicher Vorsorgemodelle. Ob das Gesetzesvorhaben in der Praxis trägt, hängt weniger von der Idee als von der konkreten Ausgestaltung ab.
Für Branchen wie Kultur und Medien steht viel auf dem Spiel: Der Erhalt ihrer strukturellen Flexibilität in einem System der sozialen Vorsorge, welches sich primär an den Normen eines ersten Arbeitsmarkts orientiert, welche ihrerseits die Bedarfe der Beschäftigten der Kultur- und Medienwirtschaft nur unzureichend abdecken.
Die bisher umfassendste Erhebung zur Arbeitsrealität der Filmwirtschaft aus dem Jahr 2015 ergab, dass 55% der Filmschaffenden keine ausreichende Altersvorsorge haben und weitere 28% zumindest entsprechende Befürchtungen hegen (*). Dies sind Zahlen, die weit über die Abgrenzung von Selbstständigen und Beschäftigten hinausweisen, und vor deren Hintergrund die Einführung einer tariflich verankerten betrieblichen Altersvorsorge im Jahr 2025 (zumindest für das Branchensegment der fiktionalen Filmproduktion) zu sehen ist, ebenso wie die Bestrebungen zur Erlangung der Allgemeinverbindlichkeit derselben.
(*) „Studie zur Arbeitssituation der Film- und Fernsehschaffenden in Deutschland“, Hrsg.: Die Filmschaffenden e.V., Vereinigung der Berufsverbände Film und Fernsehen, 2016
