Investitionsverpflichtung mit Öffnungsklausel kommt

Ein weiterer Schritt zur Reform der deutschen Filmförderung ist getan. Ein nächster ist jedoch nicht in Sicht.

Berlin, 5. Februar 2026: „Der Investitionspakt und der Filmbooster sind Teil einer umfassenden Reform der Filmförderung des Bundes. […] Jetzt wird die Reform mit der Investitionsverpflichtung für Streamingdienstanbieter und Sender samt Erhöhung der Anreizförderung zu einem Abschluss gebracht.“ (Der Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien)

Mit dieser Verkündigung der Bundesregierung wird schriftlich bestätigt, was Kulturstaatsminister Wolfram Weimer bereits im Herbst 2025 im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags hat anklingen lassen: Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Tax Incentive als Säule der Filmförderreform wird es in der aktuellen Legislaturperiode nicht geben. Gemeint ist die Umstellung der Projektfilmförderung aus Haushaltsmitteln des Bundes auf einen nachgelagerten Steuererlass für berechtigte Unternehmen der Filmproduktion.

Ja – für diesen Standpunkt gibt es gute Argumente. Nicht zuletzt die zu erwartende Dauer, um ein solches Vorhaben mit den steuerlich zuständigen Bundesländern auszuhandeln sowie die Annahme, dass diese die Risiken anfangs zu erwartender Steuerausfälle in Gänze beim Bund sehen wollen. Auch die Erfahrungen in Österreich mit einer automatisierten, ungedeckelten Filmförderung sprechen bei der gebotenen haushaltspolitischen Vernunft zunächst gegen ein solches Modell. In Österreich wurde ein entsprechender Versuch mit maximal disruptiver Wirkung für die Filmbranche abrupt beendet.

Ehrlicherweise muss man bezweifeln, dass eine Umstellung auf eine nachgelagerte steuerbasierte Förderung eine nicht unerhebliche Anzahl berechtigter Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Situation vor Probleme stellen würde: Die nötigen Liquiditätsdarlehen bis zur steuerlichen Endabwicklung förderberechtigter Projekte als Ersatz für Ratenzahlungen der bisherigen Förderungen. Kein leichtes Unterfangen für eine Branche, die zuletzt alle Register ziehen musste, um mit ihren Bilanzen zumindest noch halbwegs auf rechtssicherem Boden nach §15a InsO zu stehen.

Wer einem Topf etwas entnehmen will, muss zuerst etwas hineintun

Mit der politischen Einigung auf ein Investitionsverpflichtungsgesetz mit Öffnungsklausel ist die Produktionsallianz nach nunmehr fünf Jahren beständiger Lobby-Arbeit belohnt worden: Der Topf des zu erwartenden Branchenumsatzes wird nun aufgefüllt – zumindest für die „aus Gründen der Kulturförderung“ bedachten Teilsparten der insgesamt krisengeschüttelten Bewegtbildbranche.

Am 1. Juli 2021 verkündete die Produktionsallianz anlässlich des Deutschen Produzententags im Haus der Bayerischen Wirtschaft, dass die Produzenten durch die lediglich pauschaliert anerkannten Handlungskosten der Produktionsunternehmen sowie fehlende Verwertungsbeteiligungen bei Auftragsproduktionen nicht mehr in der Lage seien, kommerziell oder kulturell wertvolle Projekte zu entwickeln. Sie forderten sowohl eine Anhebung der förderrechtlich anerkannten Handlungskosten (die sogenannten „HU’s“) als auch einen Rechterückbehalt für Auftragsproduzenten. Gleichzeitig stellte die Produktionsallianz erstmals die Idee vor, dass internationale Streaming-Anbieter auch in Deutschland zu sogenannten „Investitionen“ (gemeint war und ist die Erteilung von Produktionsaufträgen) gesetzlich verpflichtet werden müssten (siehe Fußnote 1). Inwieweit die in Rede stehenden Mehrinvestitionen volkswirtschaftlich tatsächlich dem Zweck einer florierenden Filmwirtschaft zugutekommen würden, wurde seither kontrovers gedeutet.

5 Jahre später sind die allgemeinen Verbraucherpreise um über 20% gestiegen. Die Zuwächse – die je nach Rechenart überaus moderat ausfallen könnten – dürften daher kaum nennenswerte Impulse für das Auftragsvolumen der Branche entfalten. Und angesichts eines Antragsvolumens von über 180 Mio Euro bei den bestehenden Anreizförderungen des Bundes im Jahr 2025 ist auch der in Aussicht stehende Zuwachs dieses Haushaltstitels auf 250 Mio Euro zwar immerhin als Stimulanz hinsichtlich überjähriger Planungssicherheit einzustufen, nicht jedoch als Booster für die Zeit bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode. Entsprechend verhalten fielen die Reaktionen des Fachpublikums bei diversen Branchenveranstaltungen rund um die Berlinale 2026 aus.

Verschiedentliche Äußerungen aus Richtung der Produzenten senden eher unklare Signale. Einerseits wird das angestrebte Gesetz höflich als Signal des Aufbruchs gelobt, andererseits wird weiterhin die Notwendigkeit eines Tax Incentive Modells als einzig zielführend bezeichnet. Der Tarifvertrag für Filmschaffende, so hört man gleichzeitig, sei „im europäischen Rahmen nicht wettbewerbsfähig“. Das klingt nicht danach, dass die klare politische Botschaft, dass nun die Branche am Zuge sei und ihrerseits liefern müsse, von der Produzentenschaft widerspruchslos angenommen wird.

Die Bezugnahme auf bestehende (und frühestens zum 31. August 2027 kündbare) tarifliche Branchenvereinbarungen, der nach wie vor ausstehende zwischen den Tarifpartnern längst vereinbarte Antrag auf Allgemeingültigkeit von Altersvorsorge-Vereinbarungen, die Stagnation im Bereich Personalentwicklung der Branche, die Rat- und Tatenlosigkeit im Umgang mit der zuletzt erheblich gestiegenen Rechtsunsicherheit beim Status von bislang soloselbständigen Filmschaffenden erweckt den Eindruck, dass deutsche Filmproduzenten hinsichtlich ihres Commitments zum Film- und Beschäftigungsstandort Deutschland keinesfalls bereit sind, zu liefern.

Es bleibt bis hierher unklar, was die Produzenten überhaupt zu sagen haben und wofür sie möglicherweise bereit wären einzustehen. Angesichts ausstehender harter Verhandlungen ist nachvollziehbar, dass man vorerst „in Deckung“ bleibt. Doch gerade beim Umgang mit öffentlichen Drittmitteln sind die jüngsten Aussagen mittelfristig ein fatales Signal. Denn nur, wer sich zu etwas bekennt, darf auch bei seinen eigenen Bedarfen auf politisches Gehör hoffen.

Realistische Zeitläufe lassen eine Umsetzung von Regelungen zur Investitionsverpflichtung nicht vor November 2026 erwarten. Impulsgeber ducken sich angesichts anstehender Verhandlungen und weiterhin bestehender rechtlicher Unwägbarkeiten vorläufig weg. Darf man noch auf weitere politische Unterstützung für ausstehende Reformvorhaben für die deutsche Filmbranche hoffen? Oder sehen wir den Beginn des Arrangements mit einem „weiter so wie bisher“?

(Fußnote 1 – Zur Aufzeichnung des Livestreams des Deutschen Produzententags vom 1. Juli 2021 unter produktionsallianz.de)