Betriebliche Altersvorsorge für alle

Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags bAV für Filmschaffende lässt auf sich warten

Der seit Juli 2025 gültige Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung von auf Produktionsdauer beschäftigten Filmschaffenden hatte einen guten Start. Nach unseren Informationen nutzen insbesondere jüngere Filmschaffende die Möglichkeit, auf dem Wege einer entsprechenden Vereinbarung im Rahmen ihres Arbeitsvertrags Mitglied in der Pensionskasse Rundfunk zu werden. Diese gewährleistet die Durchführung der Versorgungszusage der Produktionsunternehmen.

Die Tarifpartner Produktionsallianz, ver.di und BFFS hatten jedoch vereinbart, gemeinsam die sogenannte Allgemeinverbindlichkeit des neuen Tarifvertrags anzustreben, also seine Wirksamkeit in der Fläche über die tarifgebundenen Unternehmen hinaus. Dem Vernehmen nach ist bislang kein entsprechender Antrag an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf den Weg gebracht. Insbesondere kleinere unabhängige Produktionsunternehmen scheinen den Arbeitgeberanteil zur betrieblichen Altersversorgung in der aktuellen Lage als nicht tragfähig anzusehen.

Die Allgemeinverbindlichkeit dieses Tarifvertrags zielt unter anderem darauf ab, auch kleinen und nicht tarifgebundenen Unternehmen mittelfristig einen gleichrangigen Zugang zum Personalmarkt der Branche zu erhalten. Weiters kann der Tarifvertrag hierdurch in der primär abgedeckten Sparte der fiktionalen Filmproduktion gleiche Wettbewerbsbedingungen sichern helfen – durch gleichrangige Beteiligung von allen Marktteilnehmern an der betrieblichen Altersversorgung.

Der Bundesverband Produktion Film und Fernsehen (BvP) befürwortet und wirbt aktiv für die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge im Bereich der KMU. Deren Notwendigkeit war zuletzt vom Gesetzgeber in Form des Betriebsrentenstärkungsgesetz (2018) und des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (2025) unterstrichen worden, um zukünftige Altersarmut zu mindern. Die Einführung des Tarifvertrags bAV für Filmschaffende ist nicht zuletzt auf politischen Druck zurückzuführen, da Altersarmut unter vormaligen Filmschaffenden offenbar überdurchschnittlich oft zu Tage tritt.

Ducken sich Film-Arbeitgeber bei der Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge weg?

Der Bundesverband Produktion Film und Fernsehen hat wenig Verständnis dafür, dass zuletzt die vom Filmfördergesetz (FFG) explizit eingeräumte Möglichkeit zur weiteren „Bestimmung von branchenüblichen Anforderungen in Bezug auf angemessene Beschäftigungsbedingungen und Altersvorsorgeangebote“ auf Richtlinien-Ebene der FFA durch entsprechende Lobbyarbeit offen in Frage gestellt wurde – insbesondere im Hinblick auf die Altersvorsorge . Hierdurch sendet die Branche der Politik letztlich das Bild eines verzerrenden Marktwettbewerbs zulasten bestehender Branchenstandards der sozialen Absicherung.

„Endlich für alle!“

Der anlässlich der 76. Berlinale von der Pensionskasse Rundfunk veröffentlichte Imagefilm zur tariflichen Altersvorsorge für Filmschaffende ist für den BvP vor diesem Hintergrund leider nicht nur als frohes „Factum est“ des Tarifvertrags bAV zu lesen. Wir sehen ihn als Aufforderung an die Branche, sich nach den jüngsten zukunftsweisenden Signalen aus der Bundespolitik nun ebenso zukunftweisend eindeutig zu positionieren – und zu liefern!
Die Beschäftigungsbedingungen der Branche sind gestaltbar – und der nächste Personal-Engpass ist in Sichtweite.