Keine guten Aussichten

Der erhoffte Krisen-Neustart der Filmbranche zu Beginn des Produktionsjahres 2025 verzögert sich weiter

Es waren zwei Meldungen der vergangenen Wochen, welche die Filmbranche aufhorchen liessen. Sie weckten Hoffnungen, dass der demonstrative Schulterschluss der Branche im Bemühen um neue Rahmensetzungen für die kommenden Geschäftsjahre nun Früchte tragen, und dass nach der schwersten Branchenkrise seit der Insolvenz und Zerschlagung der Kirch-Gruppe im Jahr 2002 ein Neustart mit Beginn des Produktionsjahrs 2025 gelingen könnte.

Zum einen meldete die deutsche Bundesregierung den Beschluss eines Gesetzes zur Änderung des Filmfördergesetzes (FFG), und zum anderen verkündeten die Gewerkschaften ver.di und BFFS sowie die Produktionsallianz in Pressemitteilungen eine vorläufige Einigung nach knapp einjährigen Tarifverhandlungen zum TV-FFS, dem Tarifvertrag für freie Filmschaffende.

Bei erstem Hinsehen scheinen damit sowohl die Reform der Filmförderung des Bundes als auch die kalkulatorische Planungssicherheit für Filmvorhaben auf den Weg gebracht zu sein – zwei wichtige Impulse für ein besseres Produktionsjahr 2025. Leider muss jedoch festgehalten werden, dass der erste Blick täuscht.

Die Filmförderreform verzögert sich

Auch wenn man davon ausgehen darf, dass der vorgelegte Entwurf des FFG mit einigen Justierungen und nötigen Präzisierungen den Bundestag im Herbst 2024 passieren dürfte, handelt es sich dabei dennoch lediglich um eine jener drei Säulen der erhofften umfassenden Reform der Filmförderung des Bundes, von welcher zuletzt stets die Rede war. Von der Reform der vierten Säule, nämlich der sogenannten kulturellen Filmförderung des Bundes, wollen wir hier jetzt nicht reden, sondern wie die tonangebenden Branchenakteure mal so tun, als ob das eine Nebensache wäre.

Die schlechte Nachricht hierbei ist, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zuletzt keine Zweifel mehr aufkommen ließ, dass die beiden anderen Säulen der Reform, nämlich die Ablösung von gedeckelten Filmfördertöpfen namens DFFF und GMPF durch ein automatisiertes, nachgelagertes  Steueranreiz-System (Tax Incentive) sowie eine gesetzliche Investitionsverpflichtung für Auftraggeber erst zum Ende der laufenden Legislaturperiode gelingen würden – realpolitisch gesehen ist mit Gesetzesbeschlüssen also erst zur parlamentarischen Sommerpause 2025 zu rechnen. Dies würde eine Verlängerung der herkömmlichen Fördertöpfe von DFFF und GMPF erfordern.

Die Gründe für die Verzögerungen liegen auf der Hand. Einerseits sind beide Gesetzesvorhaben durchaus umstritten, und die Gesetzgebungsverfahren hinken bereits jetzt um Monate hinter einem realistischen Zeitplan für einen Bundestagsbeschluss im laufenden Jahr zurück. Andererseits wäre eine schnellere Einführung eines Steueranreizsystems spätestens seit dem Beschluss des Verfassungsgerichts zu Teilen des Bundeshaushalts von 2023 kaum noch erwartbar gewesen. Dieses Urteil sowie die andauernd labile Wirtschaftslage haben die Haushaltsplanungen auch für 2025 erheblich verzögert, sodass ein Beschluss des Bundeshaushalts 2025 nun erst für November 2024 angepeilt wird. Da ein Steueranzreizmodell über die jeweiligen Betriebsstätten-Finanzämter abgewickelt würde, gehört zu dessen Planung unweigerlich auch die Bestimmung von Nutzen und Kosten sowie ein Finanzausgleichssystem zwischen den einzelnen Bundesländern, sowie zwischen Bund und Ländern. Letzteres ist unweigerlich nur auf Basis einer soliden Haushaltsgrundlage auf Bundesebene zu erwarten, da nicht (wie bisher) gedeckelte Haushaltsmittel der BKM betroffen wären, sondern die Steuerhohheit des Bundesfinanzministeriums.

An dieser Logik ist nicht allzu viel zu rütteln. Die jüngste wohlkonzertierte Kampagne #FilmförderreformJetzt von verschiedenen Branchenverbänden verwundert vor diesem Hintergrund inhaltlich zwar etwas, kann jedoch durchaus als nötige Begleitmusik verstanden werden, um auch jene Mitglieder von Ausschüssen im Bundestag und Landesregierungen zu erreichen, welche mit den Vorgängen der Mediensparte Film vielleicht nicht so gut vertraut sind oder geneigt sind andere kultur- und medienpolitische Baustellen zu priorisieren. Als Beispiel hierfür sei beispielhaft das System des öffentlich rechtlichen Rundfunks genannt, dessen Reform ebenfalls im Raum steht, und dessen Finanzierung sachlich und politisch unter extremem Druck steht. Auch wenn die KEF die Notwendigkeit zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags der Sender nicht nur bestätigt, sondern auch beziffert, ist durchaus fraglich ob es zu dieser Erhöhung tatsächlich kommt, oder ob lediglich bereits gebildete Reserven freigegeben werden – für den zusätzlichen Finanzierungsbedarf von Reformen. Auch dies würde indirekt die freie Produktionswirtschaft betreffen.

Sommergruß von den Tarifparteien

Vor diesem Hintergrund sind die Tarifverhandlungen vergleichbar zu routinemäßiger Arbeit im eigenen Hinterhof. Ihr Ausgang wird, geschützt durch die gesetzlich garantierte Autonomie der Tarifpartner, branchenintern gestaltet. Die Bedeutung der Tarifgagen jedoch hat in den letzten Jahren zugenommen. Denn allen krisen- und inflationsbedingten Kostensteigerungen zum Trotz stiegen die finanziellen Aufwände in der personalintensiven Filmproduktion überproportional stark an. Die Kosten sämtlicher Personalpositionen (angestellt und selbstständig) stiegen beispielsweise für ein „klassisches“ TV-90-Minüter-Format im Verlauf des zurückliegenden Branchen-Booms von unter 50% der Produktionskosten in Richtung von bis zu 70%.  Dieser Anstieg ist offensichtlich nicht aus den tariflichen Gagensteigerungen des ausgelaufenen Tarifvertrags abzuleiten. Am ehesten erklärt er sich aus dem Spiel der Kräfte von Angebot und Nachfrage einer freien Marktwirtschaft, im Falle der Filmwirtschaft einer durchaus als überhitzt zu bezeichnenden Marktwirtschaft mit akutem Personalmangel. Die Differenz zwischen tarifgagen-basierten Auftragskalkulationen und den zu zahlenden Realgagen führte jedenfalls bereits beim letzten Tarifabschluss zu der surrealen Situation, dass sich so manche Projektverantwortliche höhere Gagenabschlüsse gewünscht hätten, um die höhe realer Verluste durch operative Kosten-Entscheidungen überhaupt noch in den Griff bekommen zu können.

Der nun verkündete vorläufige Abschluss der Tarifverhandlungen zum TV-FFS inklusive sehr moderater Gagensteigerungen, ergänzt um weitere geldwerte Nebenbedingungen erleichtert die Situation für Projektverantwortliche zwar nicht, ist jedoch immerhin geeignet, um den Personalkosten für die kommenden Jahre überhaupt eine angepasste kalkulatorische Grundlage zu verschaffen. Doch wie stets alle Verhandlungsergebnisse steht auch diese Einigung unter dem Vorbehalt der mehrheitlichen Zustimmung der Gremien der jeweiligen Tarifparteien. Und darüber hinaus haben die Gewerkschaften klargemacht, dass der erzielte Abschluss unter dem Vorbehalt einer Vereinbarung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung von Filmwerken stehe, welche ihrerseits bis September erzielt werden soll. Aber eben auch noch ungewiss ist.
Die Verkündigung der vorläufigen Einigung wäre demnach lediglich wie ein positiv gestimmter Abschiedsgruß vor Beginn der Sommerpause zu verstehen. Denn weder ein Verhandlungsergebnis zur KI noch die Gremien-Zustimmung zum Verhandlungsergebnis dürfen als gegeben angenommen werden. Ob diese Zustimmung erfolgt, erscheint derzeit allseits in Frage zu stehen. Für einige tarifgebundene Unternehmen kommt der Abschluss für ihre Finanzplanungen schlicht zu spät. Sie mussten Auftragskalkulationen bereits auf Grundlage der zuletzt gültigen Vergütungsvereinbarungen erstellen und die Verluste aus dem neuen Tarifvertrag müssten irgendwie aufgefangen werden. Und auch die Filmschaffenden scheinen teils wenig begeistert von dem Abschluss zu sein, von dem sie nach den bereits moderaten Gagenabschlüssen während der Pandemiekrise nun zumindest einen Ausgleich ihres realen Kaufkraftverlustes erwartet hätten. Warum dies entgegen des Trends anderer Tarifabschlüsse ausgerechnet in der angeschlagenen Filmbranche gelingen sollte, mag zwar eine berechtigte Frage sein. Jedoch eine eher akademische Frage, vor dem Hintergrund der Wahl, vor der so manche Filmschaffende stehen: Ob man aufgrund löchriger sozialer Absicherung sein Auskommen zumindest vorübergehend lieber in anderen Branchen sucht, oder ob man von der Branche nicht deutlichere Anreize zum Bleiben erwarten darf.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die verheißungsvollen Signale vor der Sommerpause bis auf weiteres wenig Substanz haben. „Ein ungedeckter Scheck“ – so titelte jüngst die FAZ, welche den Stand der Dinge zur Filmförderreform zusammenfasste. Doch erst im Herbst wird sich zeigen, ob man die Verantwortung für die wirtschaftliche Misere der Branche und ihrer Beschäftigten weiterhin wohlfeil der Politik zuschieben kann, oder ob die Branche nicht zunächst und zuvorderst in ihrer fatalen, gespielten Einigkeit bereits an sich selbst scheitert.