Signal aus Bayern

Staatsregierung verlängert Corona-Risikoabsicherung für Film- und TV-Produktionen

Die Bayerische Staatsregierung sichert auch weiterhin Corona-bedingte Risiken bayerischer Film- und TV-Produktionen ab. Der Ministerrat hat auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales die Verlängerung der Schutzdauer von zwei Ausfallfonds dafür beschlossen. Der Beschluss wurde am 27. September zeitgleich mit der Verlängerung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Während letztere wie bisher in relativ kurzen Intervallen verlängert wird, wird die zum Juli 2022 ausgelaufene Schutzdauer des von der FFA verwalteten Film-Ausfallfonds II jetzt rückwirkend bis Jahresende verlängert. Der Ausfallsfonds I für mit Bundesmitteln geförderte Projekte war von dieser Seite ohnehin bereits verlängert worden – dasselbe gilt nun rückwirkend auch für die Beteiligung Bayerns an diesem Absicherungs-Instrument.

Die bayerische Digitalministerin Judith Gerlach betonte in einer Pressemitteilung, dass die bisherige finanzielle Deckung des Fonds für eine Verlängerung ausreichend sei. Der sogenannte Ausfallfonds I sichert durch Bund und Länder geförderte Kinofilme und High-End-Serien ab. Dafür hat Bayern seit Programmstart im September 2020 insgesamt 5 Millionen Euro bereitgestellt. Über den Ausfallfonds II sichert Bayern mit insgesamt 15 Millionen Euro bayerische TV- und Streaming-Produktionen ab. „Die Pandemie sorgt gerade bei der Produktion von Filmen und Serien, bei der alles genau getaktet sein muss, immer noch für extrem große Risiken. Ich habe mich deshalb sehr dafür eingesetzt, dass wir im Schulterschluss auch mit dem Bund und anderen Bundesländern dieser gerade für den Standort Bayern so wichtigen Branche den Rücken stärken.“

Dieses starke Signal aus Bayern bedeutet zunächst nur die volle Absicherung von Produktionsfirmen mit Sitz in Bayern, deutet jedoch darauf hin, dass auch weitere Bundesländer in Kürze folgen werden, zumal Hamburg und Berlin sich schon im Sommer positiv hinsichtlich einer Verlängerung geäußert hatten, und NRW ebenfalls eine laufende Prüfung verlautbart hatte. Der Beschluss in Bayern bestätigt aus heutiger Sicht einmal mehr, dass die Wirksamkeit der Covid-Hygieneregeln der Branche unverändert zeigen – gemessen an der Summe der bisher bei der FFA eingegangenen Schadensfälle: Die Ausfallsfonds müssen nach wie vor nicht aufgestockt werden – es geht einzig um die Entscheidung der Frage einer verlängerten Bindung von Haushaltsmitteln der Länder.