Long Covid – Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert

longcovid-info.de

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet auf ihrer Website longcovid-info.de einen umfassenden Überblick zu fachlich gesicherten Informationen zum Thema Long Covid. Neben allgemeinen Informationen findet man auch zielgruppen-orientierte Informationsangebote, etwa für Betroffene und Angehörige oder für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Den Corona und seine Folgen bleiben ein Dauerthema, auch wenn das Infektionsrisiko durch entsprechende Schutzmaßnahmen, sowie das Risiko von Erkrankungen durch eine vollständige Impf-Immunisierung im Laufe der vergangenen Monate deutlich gesenkt werden konnte. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen auf das Gesundheitswesen, die Wirtschaft und das Arbeitsleben, und nicht zuletzt für die direkt Betroffenen und deren Angehörigen sind nicht wirklich absehbar.

Eine entscheidende Rolle – auch für eine Risikobetrachtung – spielt dabei das Thema Long Covid, also die Langzeitfolgen einer Covid-Erkrankung, welche auch nach leichten Erkrankungsverläufen auftreten können. Long Covid bezeichnet Symptome, welche auch 4 Wochen nach einer Infektion auftreten oder wieder auftreten, und keiner anderen Erkrankung zugeordnet werden können.

Arbeitnehmende mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit

Für Arbeitnehmende sowie Arbeitgeber werden gesondert Informationen zu Möglichkeiten der Wiederaufnahme einer Tätigkeit sowie flankierenden Unterstützungmöglichkeiten beschrieben, zum Beispiel – sofern möglich und gewünscht – eine schrittweise Wiedereingliederung in den betrieblichen Alltag, oder auch eine vorübergehende Anpassung bzw. Änderung von individuellen Aufgabenfeldern.

Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, kann zum Beispiel auch im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) geklärt werden. Wenn Arbeitnehmende innerhalb von 12 Monaten am Stück oder insgesamt länger als 6 Wochen nicht arbeitsfähig waren, sind Arbeitgebende in der Regel verpflichtet, den betreffenden Beschäftigten ein BEM anzubieten. Damit soll die Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützt werden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Teilnahme an einem BEM freiwillig. Für die Dauer einer BEM-Maßnahme wird die Zahlung von Krankengeld fortgesetzt, sie unterscheidet sich also grundsätzlich von einer normalen Wiederaufnahme der Tätigkeit.

Mehr Informationen und Beispiele zum Thema BEM finden sich auf der Webseite „einfach teilhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Leitfaden für Führungskräfte

Für Personalverantwortliche und Vorgesetzte hat die European Agency for Safety and Health at Work einen Leitfaden in Form einer Broschüre veröffentlicht, in welcher die Kernpunkte dargestellt werden, wie Mitarbeitende bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz effektiv unterstützt werden können.
Diese Broschüre stellen wir hier als PDF-Download zur Verfügung (Stand Juni 2022):