Ausfallfonds I wird verlängert

Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien Claudia Roth MdB hat heute angekündigt, den Ausfallfonds I zu verlängern. Mit diesem Ausfallfonds werden corona-bedingte Produktionsausfälle bei vom Bund geförderten Film- und High-End-Serienproduktionen abgesichert und im Schadensfall kompensiert.

Dazu der Geschäftsführer der Produzentenallianz Björn Böhning in einer Pressemitteilung vom 14. Juni 2022:

„Die Produzent:innen atmen auf! Das ist ein wichtiges und gutes Signal für die deutsche Produktionswirtschaft. Mit der Verlängerung des Ausfallfonds I können bundesgeförderte Produktionen von Film- und High-End-Serien sicher durchgeführt werden. Mit der Verlängerung des Fonds bis Ende März 2023 schafft der Bund Planungssicherheit auch über den Herbst und Winter hinaus. Das ist unendlich wichtig für tausende Beschäftigte in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Dafür sind wir der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, Claudia Roth, sehr dankbar.“

Die Produzentenallianz drängt nun auch auf ein Handeln beim Ausfallfonds II. Björn Böhning weiter: „Die Verlängerung des Ausfallfonds I schafft eine sichere Grundlage, dass die deutsche Film- und Fernsehwirtschaft auch bei einer neuen Verschärfung des Infektionsgeschehens stabil durch die Krise kommen kann. Allerdings brauchen auch neben den vom Bund geförderten Serien auch die vielen TV-Produktionen diese Sicherheit. Daher wäre nun auch eine Verlängerung des Ausfallfonds II die logische und zwingend erforderliche Konsequenz. Hier sind jetzt die Länder am Zug, die Produktionen an ihren Standorten zu sichern!“

Gleichzeitig wirbt die Produzentenallianz nach eigenem Bekunden dafür, dass die Richtlinien der Ausfallfonds I und II, welche die Anwendung der Vorgaben der BG ETEM zum Coronaschutz bei Filmarbeiten zwingend vorsehen, “flexibilisiert werden”.

Diese Vorgaben wurden seit dem Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung von der Berufsgenossenschaft selbst als “kann”-Option bezeichnet, welche auf Grundlage einer arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung entsprechend der tatsächlichen Gefährdungslage vor Ort die Umsetzung eines entsprechendes Hygienekonzept zum Schutz der Mitarbeiter vorsieht, jedoch nicht ohne Sachgrund sämtliche empfohlenen Maßnahmen zwingend vorschreibt. Eine Präzisierung der Ausfallfonds-Richtlininen, welche diesem Umstand Rechnung trägt, erscheint daher durchaus angebracht. Eine rechtliche Sicherheit, ob ein konkretes Hygienekonzept denn der verpflichtendenden “Schadenminderungspflicht” auch im Vorfeld eines Schadens, welche wohl kaum zur Disposition stehen kann, entsprechen wird, wird jedoch nur bedingt zu erlangen sein, sofern es sich nicht an den bestehenden und bewährten fachlichen Standards orientiert.