Verhandlungsergebnis mit Netflix

Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) nun auch für Netflix-Filme sowie Übernahme von Pensionskassen-Beiträgen der Arbeitgeber

So lesen sich in Kurzform die Ergebnisse einer neuen Verhandlungsrunde zwischen ver.di, BFFS und Netflix, welche auf Verhandlungen zu Gemeinsamen Vergütungsregeln für Filmurheber (GVR) von in Deutschland produzierten Serien im Jahr 2020 aufbaute.

Neu geregelt wurde konkret:

  • Erfolgsbasierte Zusatzvergütung und Beteiligung an Zweitverwertungserlösen von Netflix für Urheber und ausübende Künstler bei Überschreitung einer bestimmten Richtgröße an “Completern” bei in Deutschland produzierten Filme – der Netflix-Originals (“complete” = 90% des Films gesehen), also nicht mehr nur für Serien-Formate.
  • Berücksichtigung der Kreativgewerke Regie, Kamera, Szenen-, Kostüm-, und Maskenbild sowie Tongestaltung, Filmschnitt und Schauspiel in der GVR.
  • Weiters Netflix-Erstattung von Pensionskasse-Beitragszahlungen von Seiten von Auftragsproduzenten (AG-Anteil) bei vollfinanzierten Netflix-Filmen.
  • Erhöhung des finanziellen Engagements von Netflix bei der Themis Vertrauensstelle, und weitere Stärkung von Gleichstellung, Inklusion und Diversität durch das “Commitment to Respect” von Netflix.

Aus unserer Sicht ist überaus erfreulich, dass erstmals die Beteiligung an betrieblicher Altersvorsorge über die Domäne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Anstalten ausgeweitet werden konnte. Ein Wermutstropfen ist, dass dies zunächst nur deutsche Auftragsproduktionen von Netflix-Original Filmen betrifft, jedoch nicht Serienformate, welche immerhin schon Gegenstand der früheren GVR-Verhandlungsrunde gewesen sind, und welche wohl das Hauptauftragsvolumen von Netflix in Deutschland ausmachen.
Wie ver.di gegenüber dem BvP betont, überwiegt jedoch das positive Signal, dass eine entsprechende Erweiterung auf sämtliche Formate bei der zukünftig fortzusetzenden, partnerschaftlichen Stärkung der sozialen Absicherung von Filmschaffenden sachlich nicht auszuschließen ist.

Aus Sicht der Filmurheber hingegen bleibt die Freude getrübt. Aus ihrer Sicht nutzt der Bundesverband Schauspiel (BFFS) seinen Platz am Verhandlungstisch zum wiederholten Male, um die von ihm selbst betriebene Deutsche Schauspielkasse (DESKA) zur “Durchleitung” der Ausschüttungen auch für Nicht-Schauspieler in vorderster Front quasi “konkurrenzlos” in Stellung zu bringen, wie dies bereits bei den Erlösbeteiligungen Kinofilm sowie GVR mit ProSiebenSat1 der Fall war. Und dies “bei keinesfalls unterdurchschnittlich hohen Verwaltungskosten” im Vergleich zu anderen Verwertungsgesellschaften in Deutschland. Eine entsprechende Kosten-Transparenz gab es in der Vergangenheit nicht, auch wenn in der Vergangenheit versichert wurde, dass es keine Abzüge von den Ausschüttungsbeträgen gäbe. Eine Ausschreibung entsprechender Sachwalter-Leistungen bei allen in Urheber- und Leistungsschutz-Fragen tätigen Körperschaften gab es hingegen nicht.
Die Begeisterung der meisten Filmurheber-Verbände über das Verhandlungsergebnis hält sich zudem in Grenzen, wurden sie doch auch bei dieser GVR-Verhandlungsrunde weder informiert, noch einbezogen oder angehört.

Von Außen betrachtet ergibt sich der Eindruck: Bei der Erfüllung von Regeln zu Fairness und Respekt, wie man sie zum Beispiel bei Netflix nachlesen kann (In 26 Sprachen bei Prodicle.com, dem hauseigenen Service für Studio-Software und -Dienste), scheint es bei den Verhandlungen selbst durchaus noch Luft nach oben zu geben.

Die Pressemitteilung der Verhandlungspartner ver.di, BFFS und Netflix im Wortlaut als Download:

[Update vom 13.02.2022 des ursprünglichen Beitrags vom 09.02.2022]