Ausfallfonds I wird aufgestockt und verlängert

Der Ausfallfonds I für vom Bund geförderte Kino- und High-End-Serienproduktionen, dessen Deckungszeitraum bis Mitte des Jahres 2021 befristet war, wurde aufgestockt und bis zum 30.September 2021 verlängert, wie das Büro der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Monika Grütters, heute mitteilte.

Aufgrund der großen Nachfrage und dem absehbar erhöhten Produktionsvolumen in den Sommermonaten wurde eine Aufstockung der Bundesmittel aus Mitteln des Programms “Neustart Kultur” um 19 auf nun 69 Millionen Euro beschlossen, womit das Gesamtvolumen des Fonds einschließlich der Länderbeteiligungen auf 100 Millionen Euro anwächst.
Die Verlängerung des Deckungszeitraums erfasst vorläufig nur jene Produktionen mit Förderbeteiligung des Bundes oder der FFA. Doch auch die Länder, so heisst es, prüfen nun eine Verlängerung ihrer Fondsbeteiligung, sodass ggf. auch über die bisherige Deckungsfrist hinaus jene Produktionen, die lediglich von Landesfilmfördergesellschaften gefördert wurden, unter den Deckungsschutz des Ausfallfonds fallen würden.

Klarzustellen ist an dieser Stell, dass die bisherigen Mittel des Fonds in Höhe von 81 Millionen Euro bisher nicht tatsächlich zur Schadensregulierung heranzuziehen gewesen sind. Denn während der Ausfallfonds II für TV-Produktionen unter Beteiligung der Bundesländer, der TV-Sender und der Produzenten zur Kostenübernahme für konkrete Schadensfälle herangezogen wird, deckt der Ausfallfonds I Gesamtrisiken ab. Damit sind recht schnell größere Summen gebunden, auch ohne tatsächliche Schadenfälle. Bis Februar 2021 waren daher bereits über 48 Millionen Euro des Fonds gebunden, sodass klar wurde, dass – selbst wenn zwischenzeitig wieder Mittel freigegeben werden könnten –  eine Aufstockung nötig würde. Tatsächliche Schäden waren bis Februar hingegen lediglich in Höhe von rund 400.000 Euro angefallen.

Die Verwaltung des Fonds erfolgt durch die Filmförderanstalt (FFA) – nähere Informationen findet man unter:
https://www.ffa.de/ausfallfonds-von-bund-und-laendern-kino-und-highend-serien.html

 

Unterstützung auch für die FFA

Darüber hinaus fördert die BKM die Filmförderungsanstalt (FFA) im laufenden Geschäftsjahr mit 19 Millionen Euro.
Die Kinoschließungen und die weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben zu empfindlichen Einbußen des Abgabeaufkommens der FFA geführt, welche hierfür ihre Reserven bereits im Jahr 2020 in einem durchaus nicht unumstrittenen Vorgang in Gänze aufgelöst hatte. Was jedoch verdeutlicht hat, in welchem Ausmaß die Branche von pandemiebedingten Mehrkosten getroffen worden war und welche Anstrengungen zu unternehmen waren, um geförderte Projekte überhaupt zu einem guten Abschluss bringen zu können.
Damit die FFA ihrem gesetzlichen Auftrag zur Förderung des deutschen Films und der deutschen Filmwirtschaft nun auch ohne Deckung durch eigene Beitragseinnahmen auch weiterhin  nachkommen kann, springt nun der Bund in die Bresche, und unterstützt nun die Förderlinien der FFA zusammen mit der Stärkung der FFA-Verleih- und Vertriebsförderung im Rahmen des Programm “Neustart Kultur” mit insgesamt 30 Millionen Euro. Vorbehaltlich der Überjährigkeit dieser freigegebenen Haushaltsmittel wird zur Zeit nicht von einem weiteren Aufstockungsbedarf für das Geschäftsjahr 2022 ausgegangen.