Neue Regeln für Drohnenpiloten

Die Vorschriften zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten (UAS) wurden EU-weit abgestimmt und erneuert.

Die ARD / Tagesschau berichtete am 7.Februar 2021 unter der Überschrift “Was sich am Drohnenführerschein ändert” über die seit Jahresbeginn gültigen Vorschriften der VO (EU 2019/945 hinsichtlich der nun zum Steuern einer Drohne der “offenen Kategorie” notwendigen Theorieprüfungen. Darüber hinaus tritt auch eine neue Zertifizierungspflicht für neue Drohnen in Betriebsklassen nach Verordnung (EU) 2019/947 in Kraft.

Für den Betrieb von “Bestandsdrohnen” (Drohnen ohne die neue EU-Klassifizierung) gelten je nach Gewicht und Geschwindigkeit der Drohnen verschiedene Übergangsfristen für die bisher gültigen Kenntnisnachweise nach Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in Deutschland (aber nur hier!). Spätestens nach Ablauf der Übergangsfristen ist der Besitz eines EU-Kompetenznachweises auch für den Betrieb von Bestandsdrohnen vorgeschrieben. Dieser Kompetenznachweis wiederum ist Voraussetzung zum Erwerb eines Fernpiloten-Zeugnisses, welcher seinerseits für die Betriebs-Kategorie “A2” benötigt wird. Betriebs-Kategorien beschreiben unterschiedliche Betriebs-Bedingungen, in denen bestimmte Drohnen-Typen eingesetzt werden können – “A2” bezeichnet dabei Einsätze von Drohnen über 4kg Gesamtgewicht in der Nähe von Menschen.

Und zu guter Letzt werden voraussichtlich Ende 2021 zusätzlich sogenannte Geo-Zonen eingerichtet, in denen der Drohnenbetrieb eingeschränkt bzw. verboten ist. Bis dahin gelten die Gebote und Verbote der LuftVO unverändert weiter, sofern nicht bereits eigene Regelungen der Verordnung (EU) 2019/947 greifen.

So weit – so verwirrend für den Laien.
Nähere Informationen zum Thema inkl. FAQ finden sich auf der Website des Luftfahrbundesamtes.

Nachdem aus berufenem Munde in den letzten Jahren immer wieder zu hören war, dass der Einsatz von Drohnen in der Filmproduktion Ausdruck der “Innovationskraft” der gesamten Branche sei (sic), ist diese Nachricht im Hinblick auf die Auswahlverantwortung und die nötige Meldung von Drohneneinsätzen als sogenanntem “gefahrerhöhendem Umstand” bei den Filmversicherern durchaus relevant.

Beim Einsatz von Drohnen bei Filmarbeiten gilt es also künftig, sich die entsprechenden gültigen Qualifikationen, sowie die Klassifizierung des jeweils konkret geplanten Einsatzes am jeweiligen Einsatzort vorlegen zu lassen und dies zu dokumentieren.

Dies gilt um so mehr, als die oben genannte Innovationskraft nicht nur in flexiblen und vergleichsweise kostengünstigen Produktion von Luftaufnahmen durch professionelle Dienstleister liegt. Daneben haben sich so manche Filmschaffende in den letzten Jahren entsprechende fliegende Kamerasysteme zugelegt, und sich damit neben ihrer Haupttätigkeit am Set noch ein kleines Zubrot verdient. Und den Kameraleuten damit einen flexiblen (sprich: nicht immer zu planenden) Zugriff auf optionale zusätzliche Kamera-Einstellungen ermöglicht.
Auch nutzten zuletzt immer mehr Kameraleute private kleine und kleinste Drohnen, um bereits bei der Auswahl von Drehorten mögliche Perspektiven aus der Höhe vorab testen zu können – auch Perspektiven, welche bei den Dreharbeiten dann gegebenenfalls in Kamerafahrten durch Kamerakräne eingebaut wurden.
Ein professioneller Drohnen-Einsatz stand dabei oft garnicht in Rede, weshalb Produktions-Verantwortliche und Produzenten vom Einsatz einer Drohne während der Drehvorbereitungen oft garnichts erfuhren.

Solche Einsätze müssen im Lichte der neuen Vorschriften zukünftig im konkreten Einzelfall überprüft und die gegebenenfalls nötige Qualifikation nachgewiesen werden. Nur für Drohnen-Typen unter 250 Gramm Masse sowie einer Höchstgeschwindigkeit von 19 m/s ist kein “Drohnenführerschein” erforderlich. Da man sich hierbei trotzdem an die Regularien für den Drohnenbetrieb halten muss, ist ein Online-Training wie beim Erwerb eines solchen dennoch dringend empfohlen.

Das Schöne dabei: Vorläufig ist das Training zum EU-Kompetenznachweis noch kostenlos möglich – bis die “Luftkosten-Verordnung” angepasst wird. Und das Training selbst dauert nur 3 Stunden.

Die Innovation findet unterdessen weiter statt.