Corona und die Folgen

Stellungnahme des Bundesverband Produktion Film und Fernsehen e.V. zur Branchenkrise in Folge der Corona-Pandemie

(Hinweis: Die vollständige Stellungnahme finden Sie im beigestellten PDF-Dokument)

Wir alle sind gehalten, uns auf die Folgen der Corona-Pandemie in unserem sozialen und beruflichen Umfeld einzustellen.
Es wird Besonnenheit und auch Eigenverantwortung erfordern, um einen gangbaren Weg in einen echten Krisenbewältigungs-Modus zu finden.
Die gesamtgesellschaftliche Strategie zur Bewältigung der Gesundheitskrise ist das derzeitige Primat:
Gesundheitsschutz geht vor.
Unternehmen sind verpflichtet, ihre Betriebsstätten, Arbeitsprozesse und die Tätigkeit der Mitarbeiter einer grundlegenden Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen und hieraus hinreichende Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Unter dieser Maßgabe ist auch in unserer Branche die Weiterführung von Arbeiten prinzipiell denkbar, sofern die notwendigen Schutzmaßnahmen tatsächlich umsetzbar sind.
Unternehmen dürfen bei deren Umsetzung auch die individuelle Eigenverantwortung jedes Einzelnen voraussetzen.

In die Vielfalt von Ratschlägen zum „richtigen“ strategischen Verhalten in Bezug auf laufende oder avisierte Beschäftigungs- bzw. Auftragsverhältnisse wird der Bundesverband Produktion e.V. nicht einstimmen.
Die einzige Empfehlung kann das Einholen einer individuellen arbeitsrechtlichen Erstberatung auf Basis der jeweiligen realen Vertragsverhältnisse sein.
Niemand ist grundsätzlich gezwungen, irgendwelchen Aufhebungsverträgen, außerordentlichen Kündigungen, angeordnetem Urlaub, unklaren Verschiebungs-Szenarien oder auch Kurzarbeit zuzustimmen.
Doch fragt sich, ob man es sich erlauben kann, die naheliegenden und erprobten Reaktionsmuster als gegebenenfalls nicht zielführend zu hinterfragen und zu überwinden.
Stichwort Kurzarbeit: Dieses Instrument wurde zum Zwecke des Erhalts von Arbeitsplätzen erschaffen. Die Anwendbarkeit auf projektbezogen befristete Arbeitsplätze der Filmbranche ist in unseren Augen nicht hinreichend formell geklärt.
Dies wird sich möglicherweise erst durch die Genehmigungspraxis erweisen.

Das Niederlegen der Tätigkeit ist nur durch systematische Verstöße der Unternehmer gegen das Schriftgesetz (z.B. §618BGB „Pflicht zu Schutzmaßnahmen) oder das Betriebsverfassungsgesetz zu rechtfertigen, oder durch die Unzumutbarkeit der jeweiligen Tätigkeit. Die Erwartung wäre vermessen, dass Unternehmen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu garantieren haben.
Doch sie unterliegen durch ihre unternehmerische Fürsorgepflicht stärker als jeder Einzelne dem Mitwirkungsgebot am oben genannten gesamtgesellschaftlichen Primat.

Niemand ist zurzeit in der Lage, die richtige Strategie durch diese Krise zu weisen. Wir befinden uns alle zusammen am Beginn der Suche nach einem empfehlenswerten Weg, und nicht nach einem Superhelden, welcher den richtigen Weg kennt und ebnet.
Wir sehen es als unsere Aufgabe, uns gegenseitig auf diesem Weg zu unterstützen, so gut es die Umstände erlauben.

– Der Vorstand –
Bundesverband Produktion
Film und Fernsehen e.V.