Lösung für Ersthelfer-Ausbildung

Mit der Berufsgenossenschaft ETEM konnte hinsichtlich der Abrechnung von Ersthelfer-Kursen eine Lösung gefunden werden.

Zitat aus dem Schreiben der BG: “…stehen wir im Bereich der Filmbranche vor dem großen Problem, dass häufig nicht genug Ersthelfer am Filmset zur Verfügung stehen.
Die Teilnahme an der Ausbildung gestaltet sich für die potentiellen Ersthelfer schwierig. Die bei einer Filmproduktion mitwirkenden Personen sind häufig projektbezogen angestellt und auch nur in diesem Zeitraum bei der BG ETEM versichert. In der drehfreien Zeit, in der die Teilnahme an einer Ersthelfer-Ausbildung möglich wäre, besteht dann kein Versicherungsschutz über die BG ETEM und somit strenggenommen auch nicht die Möglichkeit, an entsprechenden Weiterbildungen teilzunehmen.

Bezüglich der Ersthelfer-Aus- und Fortbildung für Personen aus dem Bereich der Filmbranche habe ich erfreuliche Nachrichten. Die Anmeldung kann nach hausinterner Rücksprache auch in der versicherungsfreien Zeit über die BG ETEM erfolgen.
Teilnehmer müssen bei der Anmeldung lediglich nachweisen, dass sie bereits bei der BG ETEM versichert waren. Dies kann über die Angabe der letzten arbeitsgebenden Produktionsfirma erfolgen….”