Praktika im Zeitalter des Mindestlohns

Zeitgleich zur Einführung des Mindestlohngesetzes entfalten sich in unserer Branche vielgestaltige Aktivitäten.

Die Produzenten-Allianz arbeitet an Ausbildungsgängen mit geregelten Volontariaten für Audiovisuelle Produktion, inkl. externen Unterrichts (teils Vorlesungen, Vorträge, Workshops) von 25 – 30 Arbeitstagen, um qualifizierte Nachwuchs-Filmschaffende auf eine Tätigkeit als Producer, Redakteur oder Herstellungsleiter vorzubereiten. Es soll auch ein Abschlusszertifikat geben für diese “Ausbildung”.

Die Kollegen von Crew United nutzen ihren Einfluss und ihr positives Image in der Branche seit jeher, um unsittliche Jobinserate abzuweisen sowie faire Standards zu setzen. Unterstützen wir sie darin!  Zu den Stellenangeboten für Praktika schrieben sie uns:

„Wir mussten die Bedingungen (für Stellenanzeigen/Red.) noch etwas ändern, da die Zahl der Pflichtpraktika sprunghaft angestiegen war. Bei der Überprüfung kontrollieren wir dann sehr genau, ob die Bedingungen transparent sind. Besonders bei der Vermischung von Pflichtpraktika und Freiwilligen Praktika. Wir weisen dann folgendermaßen auf diesen Missstand hin:

‚Ihre momentane Formulierung entspricht leider nicht der im Mindestlohngesetz definierten Unterscheidung von freiwilligen Praktika und Pflichtpraktika und wir können das Inserat in dieser Form nicht veröffentlichen. Aus Ihrem Anzeigentext muss hervorgehen, dass sich das Praktikum über eine Dauer von 3 Monaten ausschließlich an Bewerber richtet, die ein Pflichtpraktika absolvieren können bzw. müssen.’

Die Anleitung für Stellenangebote bei crew united im Bereich Praktikum / Volontariat / Ausbildung lautet nun:

Bitte beachten Sie das ab dem 1.1.2015 gültige Mindestlohngesetz!
Die Länge und die Art (freiwillig / Pflicht) des Praktikums und die Höhe der Vergütung müssen angegeben werden. Bei freiwilligen Praktika (Zur Orientierung für eine Berufsausbildung/Studium oder begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung) mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten ist ab dem 1. Arbeitstag der Mindestlohn zu zahlen (Mindestlohngesetz ab 1.1.2015). Bei einer Dauer von bis zu 3 Monaten muss die Vergütung mind. 400 € pro Monat betragen (interne Regelung von crew united)

Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung sind für die festgelegte Dauer vom Mindestlohn ausgenommen. Hier muss die Vergütung mind. 400€ pro Monat für den gesamten Zeitraum betragen (interne Regelung von crew united). Praktikanten außerhalb einer Ausbildung / eines Studiums mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Studienabschluss haben ab dem 1. Tag Anspruch auf den Mindestlohn.

Volontariate sind vom Mindestlohngesetz ausgenommen, müssen in der crew united Jobbörse aber folgende Bedingungen erfüllen:

  • Das Volontariat dient der Ausbildung, ohne dass mit der Ausbildung eine vollständig abgeschlossene Fachausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf beabsichtigt ist.
  • Das Volontariat hat eine Dauer von mindestens 12 und höchstens 24 Monaten.
  • Die monatliche Vergütung liegt in der ersten 6 Monaten bei mindestens 750 € und ab dem 7. Monat bei mindestens 1000 €.

Scheinangebote, die zur Besetzung vollwertiger Stellen bei Praktikumsbezahlung dienen (2. Garderobiere, Materialassistent, Beleuchter…) werden umgehend und kommentarlos gelöscht.
NoBudget-Produktionen bitten wir, von Inseraten im Bereich Praktikum abzusehen und dafür die Rubrik NoBudget zu verwenden.

Foto: 2013 Reinhold Dienes