Ein Produktionsstandort besteht aus Aufträgen, Infrastruktur und Menschen

Pressemitteilung des Bundesverband Produktion Film und Fernsehen (BvP)

Berlin, 23.9.2026. Der Bundesverband Produktion Film und Fernsehen (BvP) hat die beginnenden parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf eines Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetzes (MedienInvestVG) zum Anlass genommen, in einer Stellungnahme seine Erwartungen an die Korrektur von Schwächen im Entwurf zu bekräftigen.

Aus Sicht des BvP müssen dabei zwei Themen leitend sein: Die Minderung rechtlicher Risiken sowie eine sachliche Einordnung des zentralen Investitionsbegriffs in volkswirtschaftliche Kategorien. Der verwendete Investitionsbegriff ist weiter zu fassen, als es im Gesetzesentwurf der Fall ist.

Eine aktive Standortpolitik im internationalen Wettbewerb muss Investitionen in die Brancheninfrastruktur sowie in die Personalentwicklung incentivieren. Im Wirkbereich des vorliegenden, auf die nationale Umsetzung der europäischen AVMD-Richtlinie ausgerichteten Gesetzesvorhabens sind direkte Standortinvestitionen als anrechnungsfähig festzuschreiben. Dies umzusetzen, steht dem Zweck der AVMD-Richtlinie, nämlich die Förderung von Produktion und Vertrieb audiovisueller Werke, nicht entgegen. Natürlich können Faktoren legistisch in die Höhe von Quoten (und Sub-Quoten) einfließen, welche sich durch Standortbedingungen oder volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren ergeben mögen. Die AVMD-Richtlinie selbst macht es exemplarisch vor. Sie räumt alternativ zur Erfüllung durch direkte Auftragsvergabe explizit auch Einzahlungen in „national verwaltete“ Fonds ein – Zweifel an einer Zuständigkeit des Bundes lässt die Richtlinie übrigens an dieser Stelle nicht aufkommen. Sofern er sie in Erwägung ziehen würde.

Bernhard Speck, Vorstandsmitglied des BvP, stellt fest: „Die gesamte Branche befindet sich krisenbedingt in einer tiefgreifenden Phase der Marktanpassung. Die Marktteilnehmer brauchen daher Planungssicherheit. Dies gilt gleichermaßen für Auftraggeber im In- und Ausland, für Auftragnehmer und Dienstleister in Deutschland, aber auch für die überwiegend projektbeschäftigten Fachkräfte der Branche, die der BvP als Berufsverband vertritt. Ein Produktionsstandort besteht aus Aufträgen, Infrastruktur und Menschen.“

Die Erwartungen des BvP an den Deutschen Bundestag sind:
  • Zügige parlamentarische Beratung ohne Fortsetzung von Grundsatzdebatten
  • Reduktion erkennbarer Rechtsrisiken
  • Standortinvestitionen und Fondseinzahlungen als quotenwirksam anerkennen
  • Ausdrücklicher Einbezug der Fachkräfte-Entwicklung (Aus- und Weiterbildung)
  • Stützung von Transformationsprozessen sowie Selbstverpflichtungen der Branche
  • Evaluation von relativen und absoluten Investitionszuwächsen

Die Wirkung des Gesetzesvorhabens kann von einer rein ordnungspolitischen Absicherung der aktuellen Auftragslage erweitert werden auf langfristige, angebotsorientierte Impulse zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der USPs des deutschen Mediensektors.

Bernhard Speck: „Die zunehmende internationale Marktausrichtung der Branche erfordert fortgesetzte Bemühungen um strukturelle Transformation, Fachkräftesicherung und Resilienz, zu welchen die Mediendienste bereits heute substanzielle Beiträge leisten. Filmproduktion in Deutschland muss unter sich ändernden Marktbedingungen mittel- und langfristig machbar bleiben.“

(Bernhard Speck – Vorstandsmitglied BvP)